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Schenker Silvia · Nationalrat · 2015-06-02

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-02

Wortprotokoll

Ich werde zu den Anträgen zu beiden Themenbereichen sprechen; Frau Heim wird dann auch noch die Anträge zum zweiten Bereich begründen.

Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, allen Anträgen der Minderheiten Heim zuzustimmen. Inhaltlich geht es wie gesagt um zwei Themenbereiche. Ich werde jedoch nur einmal sprechen, erstens um effizienter zu sein, zweitens weil ich leider davon ausgehen muss, dass die Meinungen schon gemacht sind.

Beim ersten Minderheitsantrag geht es um die Frage, welche Bestimmungen für Fonds mit Ermessensleistungen gelten sollen und welche nicht. Die Differenz bei Ziffer 7bis bezieht sich nur noch darauf, ob die Bestimmungen des BVG in Bezug auf die Transparenz auch für Fonds mit Ermessensleistungen gelten sollen. In der Kommission hat die Verwaltung aus unserer Sicht deutlich und gut nachvollziehbar aufgezeigt, dass es der heutigen Praxis entspricht, wenn die Fonds die Vorschriften von Swiss GAAP FER 26 einhalten müssen.

Der Ständerat hat sich, wie Sie schon gehört haben, noch einmal ausführlich mit dieser Frage beschäftigt und ist zum [PAGE 780] Schluss gekommen, dass es sinnvoll ist, an der Bestimmung festzuhalten, wie sie der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte. Immerhin ist es so, dass es sich bei den Ausschüttungen durch die Fonds mit Ermessensleistungen eben nicht um reglementarische Leistungen handelt und dass diese steuerbefreit sind. Deshalb ist Transparenz gerade bei solchen Leistungen sehr wichtig.

Beim zweiten Thema, zu dem Frau Heim noch die Anträge der Minderheiten begründen wird, geht es um die Frage der Angemessenheit und der Gleichbehandlung. Sie werden sich wohl nicht mehr erinnern, dass bei der ersten Debatte über die Vorlage das Thema aufkam, ob diese Bestimmung etwas mit dem Fatca-Abkommen zu tun hat. Unter Umständen besteht das Risiko, dass wir Probleme mit dem Fatca-Abkommen haben werden, wenn wir hier nicht festhalten, dass die Leistungen der Wohlfahrtsfonds angemessen sein müssen. Es gibt in den juristischen Gutachten wie in vielen Fragen unterschiedliche Einschätzungen, ob es mit Fatca zu Problemen kommen wird.

Unsere Fraktion ist klar der Meinung, dass wir es nicht darauf ankommen lassen sollten. Darum sollten wir hier die Bestimmung einfügen, wie sie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgeschlagen hat. Wie Sie der Fahne entnehmen, teilt auch der Ständerat diese Meinung. Auch halten wir es für angesagt, dass die möglichen Begünstigten zu bezeichnen sind, damit diesbezüglich keine Unklarheiten aufkommen.

Abschliessend möchte ich Sie noch einmal bitten, in allen Punkten jeweils der Minderheit Heim zu folgen.