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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2015-06-02

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-02

Wortprotokoll

Wie gesagt, es kann natürlich für einzelne Personen, die schwerkrank sind, eine Hilfe sein. Aber grundsätzlich ist es einfach so: Es ist nicht als Medikament zugelassen. Wenn es wirklich ein Medikament wäre, das einen Nutzen bringen würde, dann hätte die Pharmabranche dieses Medikament schon lange auf den Markt gebracht. Dass es kein Medikament ist und nicht als Medikament zugelassen ist, sagt schon viel, und daher ist es auch sinnvoll, dass es diese Bewilligungspflicht gibt, dass man zuerst gut abklärt: Wie viel bringt es der Person? Ist es für diese Person wirklich wirksam? Gibt es zu viele Nebenwirkungen? Oder ist es nicht gut? Diese Abklärungen müssen gemacht werden, und daher ist diese Bewilligungspflicht eigentlich eine sinnvolle Methode, weil es eben kein Medikament ist. Wenn es ein Medikament wäre, wären diese Fragen geklärt; dann wüsste man, dass es bei der grossen Mehrheit der Patienten keine Nebenwirkungen hätte. Beim Cannabis ist es eben so, dass sehr viele Nebenwirkungen entstehen und dass man nie weiss, bei welcher Person es wirkt und bei welcher nicht.

Daher ist es einfach nicht sinnvoll, wenn man diese Bewilligungspflicht öffnet und sozusagen jeder Arzt einfach jedem Patienten Cannabisprodukte abgeben kann, wenn der Patient findet, für ihn bringe das etwas. Diese Legalisierungstendenz wollen wir nicht unter dem Deckmantel "für Schwerkranke" ermöglichen.

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