AB 184847
Müri Felix · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-02
Wortprotokoll
Kultur soll regional und lokal gelebt und weder national verordnet noch giesskannenmässig finanziert werden. Gemeinden und Kantone wissen am besten, wo Kultur richtig gelebt wird, wo sie auch ankommt und unterstützenswert ist. Kultur ist primär Sache der Kantone. Daran zweifle ich allerdings, wenn ich hier die Finanzhilfen 2013/14 ansehe. Hier hat es Beispiele, die ich klar in der Zuständigkeit der Gemeinden und Kantone sehen würde. Aber der Bund tut immer neue Felder auf; und es hat natürlich niemand etwas dagegen, wenn Bundes-Manna vom Himmel fällt.
Zu den inhaltlichen Dimensionen kommen die übergeordneten finanziellen Probleme hinzu. Wir sind gefordert, ein Sparpaket auf Bundesebene zu schnüren, und jetzt wollen wir im Kulturbereich eine solche Steigerung zulassen, die sogar über den Finanzplan des Bundes hinausgeht. Auch der Finanzkommission des Nationalrates missfällt in ihrem Mitbericht das überproportionale finanzielle Wachstum im Vergleich zum Finanzplan. Auch wenn man einen Verfassungsauftrag betreffend musikalische Bildung hat, rechtfertigt das einen Anstieg um 20 Prozent nie und nimmer. Wenn ich die Finanzhilfen der Jahre 2013 und 2014 anschaue, diese dicken Bücher, muss ich mich nicht fragen, warum ich sechzig E-Mails und Briefe erhalte mit der Bitte, Ja zu dieser Kulturbotschaft zu sagen. Auch hier im Saal sind die meisten, Sie wissen es, Lobbyisten dieser Kulturbotschaft - stehen Sie dann bitte auch dazu.
Mein Rückweisungsantrag ist die logische Lösung. Dabei verlangen wir kein Sparen, keine Reduktion, Frau Schneider-Schneiter, keine Kürzung, nein, wir verlangen die gleichen Ausgaben wie 2014. Wir beantragen Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, dem Parlament Finanzbeschlüsse vorzulegen, welche die jährlichen Ausgaben im Bereich Kultur auf dem Niveau der Staatsrechnung 2014 plafonieren. Wir wollen also gleich viel ausgeben; wir sagen nichts von Sparen oder Reduzieren. Das heisst, wir verlangen jährliche Ausgaben von 195,3 Millionen Franken, gesamthaft 976,5 Millionen statt der vom Bundesrat beantragten 1121,6 Millionen Franken für die Periode 2016-2020. Man würde heute sonst also die Milliardengrenze knacken.
Es liegt an der Landesregierung, einen Vorschlag zu unterbreiten. Das Departement soll entscheiden, wo die Anpassungen anzusetzen sind, denn wo welche Anpassungen nach welchen Kriterien festzulegen sind, weiss das Departement am besten. Für mich ist es jedenfalls unvorstellbar, aufgrund dieses Buches zu den Unterstützungsbeiträgen der Kulturbotschaft selber irgendwo den Rotstift anzusetzen.
Ich bitte Sie also, diesen Rückweisungsantrag zu unterstützen.