Aebischer Matthias · Nationalrat · 2015-06-02
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-02
Wortprotokoll
Ich darf hier kurz die Sicht der sozialdemokratischen Fraktion zu den diversen Minderheitsanträgen skizzieren. Bei der Vorlage 2, dem Bundesgesetz über die Kulturförderung, gibt es zwei Minderheitsanträge. Der Antrag der Minderheit Munz betrifft eine Umformulierung in Artikel 12a, die wir voll und ganz unterstützen. In Musikschulen gehen primär Jugendliche ein und aus. Ihre Tarife an den Angebotspreisen für Erwachsene auszurichten ergibt also wenig Sinn. Es kommt hinzu, dass das Wort "deutlich" meines Erachtens - ich bin allerdings kein Jurist - sehr viel Spielraum zulässt. Da gefällt mir die Formulierung von Kollegin Munz viel besser.
Herr Reynard möchte mit seinem Minderheitsantrag zu Artikel 15, dass nebst der Leseförderung und der Literaturförderung auch die Möglichkeit der Buchhandlungsförderung ins Gesetz aufgenommen wird. Dies wäre ein deutliches Signal für die Buchförderung. Was nützen uns Bücher, wenn sie niemand mehr verkauft und liest? Diese Änderung in Artikel 15 hat, wie erwähnt, Folgen für Artikel 1 des Bundesbeschlusses 3. Die dortige Minderheit II (Reynard) erhält demnach ebenfalls unsere Unterstützung.
Bei Artikel 1 des Bundesbeschlusses 3 gibt es nebst der Minderheit II (Reynard) noch drei weitere Minderheiten. Die Minderheit I (Steiert) fordert, dass der Gesamtrahmen gemäss Ständerat um 3 Millionen Franken zugunsten nationaler Museen, Sammlungen und Netzwerke aufgestockt wird, dies gestützt auf objektive Förderkriterien. Was etwas kompliziert tönt, heisst, dass zu den bisherigen dreizehn Institutionen in der folgenden Finanzperiode weitere hinzukommen könnten. Das mit zusätzlichen Geldern bewerkstelligen zu können ist meines Erachtens entscheidend.
Die SP-Fraktion unterstützt dieses Vorgehen - ich persönlich werde mich dafür einsetzen, dass die Planungssicherheit für die bisher vom Bund unterstützten Institutionen sichergestellt wird. Dies erklärt denn auch, dass wir den Antrag der Minderheit III (Chevalley) nicht mittragen können. Sie will schon jetzt einem einzigen Museum die Gelder reduzieren. Das entbehrt unserer Ansicht nach jeglicher sachlichen Grundlage und ist abzulehnen.
Die massive Kürzung, wie sie Kollege Keller mit seiner Minderheit IV vorschlägt, lehnen wir ebenfalls ab. Dies gilt auch für die Minderheitsanträge Keller zu den Bundesbeschlüssen 4 und 5.
Es ist schade, dass Kollege Keller seinen Minderheitsantrag zum Bundesbeschluss 6 zurückgezogen hat, denn er hätte heute zum einzigen Mal meine Unterstützung erhalten. Somit bleibt meine Unterstützung beim Buch, das ich ihm geschenkt habe. Mit mehr kann ich nicht dienen. Wir lehnen auch seine Minderheitsanträge zu den Bundesbeschlüssen 7 bis 10 ab.
Es bleibt noch der Antrag der Minderheit Bulliard zum Bundesbeschluss 7, der jetzt zugunsten des Einzelantrages Candinas zurückgezogen wurde. Die Logik von Frau Bulliard zur Agentur-Problematik hat uns überzeugt. Eine institutionalisierte Quersubventionierung ist keine Lösung. Die Folge der Annahme des Antrages ist die Stärkung der einzigen übriggebliebenen Agentur in der Deutschschweiz. In Anbetracht der abnehmenden Medienvielfalt ist eine starke SDA etwas vom Wichtigsten für unsere mediale Zukunft. Auch den minimen Ausbau der rätoromanischen Agentur unterstützen wir im Sinne der Sprachenvielfalt im Internet. Wir werden dem Einzelantrag Candinas und somit indirekt auch der Minderheit Bulliard zustimmen, auch wenn das das Problem noch nicht ganz löst. Ich persönlich bin der Überzeugung, dass eine Integration der rätoromanischen Agentur in die SDA einen Qualitätssprung darstellt, auch wenn das das Problem der italienischsprachigen Bündner noch nicht löst. Auch dort gibt es noch Optimierungspotenzial.
Aber ich will Sie jetzt nicht verwirren. Wir stimmen dem Einzelantrag Candinas zu.