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Stöckli Hans · Ständerat · 2015-03-02

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-02

Wortprotokoll

Eine Minderheit von fünf Personen beantragt Ihnen, auf dieses Geschäft einzutreten. Es wurde konzipiert als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative "für eine öffentliche Krankenkasse", zur Initiative für eine Einheitskrankenkasse. Das war auch die Haltung des Bundesrates, mit welcher er im Abstimmungskampf gegen die Einheitskasse präsent war; er hat aber gesagt, nebst anderen Themen müsse in der Schweiz auch eine rechtliche Trennung der Zusatzversicherung von der Grundversicherung erreicht werden. Er wurde damals klar und unmissverständlich von der FMH unterstützt. Auch die GDK hat noch an ihrer letzten Sitzung vom 15. Februar 2015 die schon früher eingenommene Haltung bestätigt. Die Gesundheitsdirektoren der Schweiz sind auch der Meinung, dass es logisch und nötig ist, die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung jetzt auch rechtlich zu vollziehen.

Kollege Schwaller hat es richtig ausgeführt: Die meisten Krankenkassen haben diese Trennung ja von sich aus bereits vorgenommen. Sie haben gesehen, dass es notwendig ist, dass es auch einfacher ist und dass es zu weniger Kosten kommt, Herr Schwaller. Erstaunlicherweise werden nach dieser Trennung weniger Kosten verursacht als vorher mit dem gemeinsamen Vorgehen der vereinten Krankenkassen. Auch wenn die Bereiche rechtlich getrennt sind, steht eine Versicherungsgruppe nach wie vor mit zwei verschiedenen Kassen in Kontakt mit dem Klienten, ohne dass dieser merkt, dass er mit zwei verschiedenen Kassen in einem Vertragsverhältnis steht. Die CSS oder die Helsana beispielsweise haben sowohl eine Rechtspersönlichkeit für die Grundversicherung als auch eine Rechtspersönlichkeit für die Zusatzversicherung, ohne dass dort Schwierigkeiten entstehen, ohne dass die 85 Prozent, die bereits im getrennten System leben, irgendwelche zusätzlichen Schwierigkeiten bekommen hätten.

Das Problem liegt aber darin, dass nicht alle so Transparenz herstellen, wie es Herr Schwaller dargelegt hat. Es gibt eben die Möglichkeit der Quersubventionierung, es gibt die Möglichkeit der verschiedenen Behandlung durch die einheitliche Organisation der Zusatz- und der Grundversicherung. Es ist richtig, dass wir mit dem KVAG zusätzlich eine Aufsichtsmöglichkeit geschaffen haben. Das Problem ist nur, dass die Aufsichtsmöglichkeit voraussetzt, dass eine Transaktion besteht, und eine Transaktion gibt es nicht mit sich selbst, das stellten schon die Römer fest. Man kann nicht mit sich selbst Verträge abschliessen. Dementsprechend gibt es auch keine Aufsichtsmöglichkeit in diesen Verhältnissen, wenn eben nicht zwei verschiedene Rechtspersönlichkeiten miteinander im Markt auftreten.

Die Finma ist auch nicht zuständig für die Prüfung in institutioneller Hinsicht, sondern sie ist zuständig für die Prüfung der Produkte der Zusatzversicherung. Aber die Lösung beispielsweise der Frage der Reserve oder die Anlagestrategie sind auch entscheidend, und dementsprechend muss man sich vorstellen, dass für die Zusatzversicherung nicht die gleichen Kriterien gelten dürfen wie für die Grundversicherung. Das Risiko ist unterschiedlich gewichtet.

Die FMH hat mich positiv überrascht, weil sie sich die Frage gestellt hat, wie es überhaupt möglich ist, dass die gleiche Unternehmung ohne rechtliche Getrenntheit zwei völlig verschiedene Systeme in sich vereinigen kann, nämlich auf der einen Seite das solidarische der Grundversicherung und auf der anderen Seite das gewinnorientierte der Zusatzversicherung. Diese Frage wurde auch von der Mehrheit nicht beantwortet. Es ist ein Antagonismus, weil die Prinzipien auch in diesem Bereich unterschiedlich sind.

Es ist sehr bedauerlich, dass die Diskussion über die detaillierte Ausgestaltung der verschiedenen Systeme von der Mehrheit nicht gewünscht wird. Dementsprechend bin ich überzeugt, dass es richtig und wichtig ist, dass man auf die Vorlage eintritt und nun diese Trennung, die nur noch einen kleinen Teil der Versicherten betrifft, auch rechtlich vollzieht.