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Humbel Ruth · Nationalrat · 2014-09-10

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-10

Wortprotokoll

Das Medizinalberufegesetz ist seit 2007 in Kraft; es ist also ein junges Gesetz. In den letzten sieben Jahren haben indes einige Entwicklungen stattgefunden, welche eine Anpassung des Gesetzes nötig machen. Für die CVP/EVP-Fraktion sind namentlich folgende Änderungen wichtig:

1. Das Volk hat zwei Verfassungsänderungen angenommen, die Volksinitiative über die Komplementärmedizin sowie den Gegenvorschlag zur Hausarzt-Initiative. Die Ausbildungsziele sind daher im Medizinalberufegesetz entsprechend zu ergänzen. Wie im Masterplan "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" gefordert, wird die Hausarztmedizin gestärkt. Konkret werden die Kompetenzen im Bereich der medizinischen Grundversorgung ausgebaut.

2. Es geht um den Begriff der selbstständigen Berufsausübung, welcher durch "privatwirtschaftliche Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung" ersetzt wird. Damit fallen künftig auch angestellte Ärzte unter dieses Gesetz, zum Beispiel Personen, die in einer Praxis arbeiten, welche als Aktiengesellschaft geführt wird. Solche Ärzte gelten nach dem heutigen Gesetz nicht als selbstständig tätig, obwohl sie ihren Beruf privatwirtschaftlich und in eigener fachlicher Verantwortung ausüben. Das Medizinalberufegesetz wird von nun an die privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit aller Personen regeln, die ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben.

3. Wir unterstützen die Einführung einer allgemeinen Registrierungspflicht für alle berufstätigen Medizinalpersonen. Der neue Artikel 33a erleichtert nicht nur die Überprüfung der Arztdiplome durch die Arbeitgeber und Spitäler, sondern er verstärkt insbesondere auch die Patientensicherheit. Das Medizinalberuferegister gibt rechtsverbindlich und abschliessend darüber Auskunft, wer ein gültiges Medizinaldiplom besitzt. Ein vollständiges Berufsregister schafft mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber bei der Rekrutierung von medizinischem Personal, und Patienten werden vor betrügerischen Machenschaften geschützt.

Im Interesse einer qualitativ hochstehenden und sicheren Versorgung der Patienten muss auch die Beherrschung einer Landessprache als Voraussetzung für den Registereintrag gefordert werden. Sprachtests sind konform mit den EU-Richtlinien. In EU-Ländern wie Deutschland, Österreich oder England ist die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit ohne Bestehen einer spezifisch medizinischen Sprachprüfung nicht möglich. Fehlende Sprachkenntnisse haben Auswirkungen auf die Patientensicherheit und Behandlungsqualität. Gefährdet sind die Patienten. Medizin ist zudem Teamwork; nicht nur Arzt und Patient müssen zusammen kommunizieren können, sondern auch die Gesundheitsfachpersonen untereinander. Daher ist das Beherrschen einer Landessprache eine Grundvoraussetzung für eine qualitativ gute medizinische Tätigkeit.

Wir unterstützen auch die Ausweitung der Kompetenzen für Pharmaziestudenten gemäss Artikel 9 des Gesetzes. Mit einer Medienmitteilung Mitte August hat die FMH diesen Entscheid kritisiert. Diese Kritik erstaunt und irritiert. Da ist stets von Ärztemangel und Überlastung der Ärzte die Rede, und dennoch scheint die FMH nicht willens zu sein, Leistungen an andere Leistungserbringergruppen zu delegieren, wo es sinnvoll und möglich ist. Ich erinnere an die Diskussion zum Heilmittelgesetz: Die Ärzte wehrten sich gegen die beschränkte Kompetenzerweiterung zur Medikamentenabgabe für Apotheken, insbesondere mit der Begründung, Apotheker seien dafür nicht ausgebildet. Dieser Einwand war nicht unberechtigt, doch jetzt, da die Apotheker künftig Grundkenntnisse über Diagnose und Behandlung häufiger Gesundheitsstörungen und Krankheiten erwerben sollen, scheint dies auch nicht richtig zu sein. Apotheker gehören aber zum Bereich der medizinischen Grundversorgung und sind Teil einer integrierten Versorgung. Jeder Leistungserbringer soll das machen, was er qualitativ gut und kosteneffizient machen kann, und dazu braucht es eine Ausbildung.

Die CVP/EVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und den Kommissionsanträgen zustimmen.