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AB 184966

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-10

Wortprotokoll

Die SGK hat beide Anträge, welche die Minderheit Schenker Silvia aufgenommen hat, mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Zu Absatz 7, also zur Transparenzvorschrift: Wir haben das Ganze in der Kommission und in der Subkommission eingehend diskutiert. Es wäre falsch, wenn man annähme, es ginge darum, hier eine schwarze Kasse zu führen. Transparenzvorschriften, da waren wir uns alle einig, sind nötig, sie müssen aber stufengerecht sein. Die Kommissionsmehrheit ist dezidiert der Meinung, dass die Rechnungslegungsvorschriften gemäss Swiss GAAP FER 26 bei diesen Fonds absolut überrissen wären. Es gibt sehr viele sehr kleine Fonds, diese wären absolut überfordert. Das Volumen und die Erträge dieser Fonds stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand, der betrieben werden müsste, um die Vorschriften von Swiss GAAP FER 26 einzuhalten. Zudem erinnere ich Sie daran, dass diese Fonds ja allein durch Arbeitgeberbeiträge alimentiert werden. Auch aus diesem Grund hat die Kommissionsmehrheit gesagt, es könne nicht sein, dass man hier die gleichen Vorschriften mache wie bei BVG-Anlagen. Im Übrigen wurde uns auch in den Hearings bestätigt, dass die grossen Fonds in diesem Bereich diese Vorschriften ohnehin einhalten. Auch hier zeigt sich, dass die Betreiber derartiger Wohlfahrtsfonds durchaus bereit sind, ihre Verantwortung wahrzunehmen.

Der zweite Antrag, jener zu Absatz 8, betrifft die Grundsätze der Angemessenheit und der Gleichbehandlung. Die Minderheit möchte die Destinatäre und die Leistungen abschliessend definieren. Auch hier finden wir: Wenn wir die Grundsätze und die Grundidee dieser parlamentarischen Initiative schon umsetzen wollen, kann es nicht sein, dass wir diesen Fonds derartig enge und abschliessende Vorschriften auferlegen. [PAGE 1430]

Der Bundesrat weist auf das Fatca-Abkommen von 2013 hin. Hier ist die SGK-NR durchaus bereit, diesen Ball auch an die Schwesterkommission und den Ständerat weiterzuspielen. Was uns gestern eigentlich etwas überrascht hat, war die Aussage der Verwaltung zum Verhältnis und Verständnis der USA zu Vorsorgeeinrichtungen. Ich erlaube mir ein Zitat. Das ganze Thema sei relativ schwierig, weil "in den USA Pension Funds aller Arten mindestens nach Auffassung des IRS offensichtlich Steuerumgehungsvehikel sind". Vorsorgeeinrichtungen grundsätzlich als Steuerumgehungsvehikel zu betrachten ist eine relativ eigenartige Sicht der Dinge. Unter Umständen muss sich bei uns in einer weiteren Phase eine entsprechende Kommission mit diesem Thema befassen.

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.