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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2015-05-05

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-05-05

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, einzutreten und die beiden Entwürfe von Gesetzesvorlagen anzunehmen. Wir haben auch in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zugestimmt und gehören also zu den 18 Mitgliedern der RK-NR, welche die grosse Arbeit, die die RK-SR hier geleistet hat, verdanken und würdigen. Die ganze Chronologie und die Bibliografie sind eindrücklich. Es steckt viel Arbeit, Knochenarbeit dahinter, bei diesen detaillierten Bestimmungen, welche Ihnen jetzt zur Annahme vorliegen.

Der Ansatz, der von der kleinen Minderheit Schwander postuliert wird, ist nicht zielführend. Wieso? Wenn der Weg dieses Wahlmodus beschritten würde, also zeitliches Vorziehen der Gesamterneuerungswahlen auf den Juni und damit beispielsweise Kenntnisnahme, Entscheid einer allfälligen Abwahl im Laufe des Monats Juni - denken Sie an eine 60-jährige Richterin, einen 62-jährigen Bundesanwalt. Meinen Sie, eine solche Person finde dann noch eine Anstellung? Wir alle kennen die Probleme der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es ist dann auch nicht ein leichtes Ding, mit 60 oder 62 Jahren noch ein Anwaltsbüro zu eröffnen oder in eines einzusteigen. Es ist also auch eine Frage der Gleichbehandlung mit anderen Führungspersonen in den Kategorien der hohen Gehälter bei den öffentlichen Verwaltungen, aber natürlich auch mit Kaderpositionen, Führungspositionen in der Privatwirtschaft. Damit müssen wir das vergleichen. Es gehören auch Wertschätzung und Anerkennung für die Tätigkeit von Richterinnen und Richtern dazu. Es wären wenige Fälle, Ausnahmefälle, wie auch anerkannt von Herrn Schwander - vielleicht eine Person in zehn Jahren, an viel mehr denken wir alle ja nicht -, welche da in den Genuss dieser verdienten Abgangsentschädigung kommen würden.

Für die SP-Fraktion ist somit klar, dass sie dieser ausgereiften, sorgfältig vorbereiteten Vorlage zustimmt und Sie bittet, dasselbe zu tun.

Für uns gab es noch zwei Diskussionspunkte. Der eine war, ob denn nicht die Gerichtskommission, die ja mit Mitgliedern des Nationalrates und des Ständerates besetzt ist, welche auch alle Wahlvorbereitungen trifft, welche gemäss Parlamentsgesetz auch für die Ausgestaltung des Arbeitsvertrages bei der Anstellung nach erfolgter Wahl zuständig ist, mit einem solchen Abschluss des Arbeitsverhältnisses infolge Abwahl betraut werden sollte. Wir haben diese Frage diskutiert, aber wir haben auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass sich die Gerichtskommission selbst, zurzeit präsidiert von Frau Leutenegger Oberholzer, gar nicht für diese Zuständigkeit interessierte. Sie hat dafür einen Grund angegeben, nämlich den, dass sich die Gerichtskommission während der Amtsausübung der durch die Bundesversammlung gewählten Richterinnen und Richter natürlich nicht mehr eng mit der Arbeitsleistung oder dem disziplinarischen Verhalten dieser Personen zu befassen habe und daher auch nicht die geeignetste Behörde sei, um über Abgangsentschädigungen und deren Höhe und über allfällige Rückerstattungen zu befinden.

Wir bitten Sie, diesen Vorlagen zuzustimmen.