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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-05-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-05-05

Wortprotokoll

Ich bin jetzt froh, hat Herr Nationalrat Bortoluzzi noch präzisiert, was genau sein Anliegen ist und weshalb er dieses Postulat bekämpft.

Es ist schon so: Das Gesundheitswesen und die Kriminalitätsbekämpfung sind in erster Linie Aufgabe der Kantone. Die Opferhilfe ist aber gemäss Artikel 124 der Bundesverfassung Aufgabe sowohl des Bundes als auch der Kantone; wir sind hier also in einem Bereich, in dem Bund und Kantone gleichermassen tangiert sind. Deshalb sind wir bereit, diese Bestandesaufnahme zu machen. Selbstverständlich werden wir sie zusammen mit den Kantonen machen, das machen wir nicht für uns alleine. Dies gemeinsam mit den Kantonen zu machen ist aus unserer Sicht sehr sinnvoll. Das Gesundheitswesen ist nämlich oft die erste Anlaufstelle für Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Diese Personen wenden sich zuerst an ein Spital, an einen Arzt oder eine Ärztin. Dort muss mit einer medizinischen Falldokumentation festgehalten werden, was passiert ist. Das ist absolut zentral, wenn es nachher darum geht, auch bei einer Verurteilung infolge von häuslicher Gewalt diese Informationen zur Hand zu haben. Es geht hier darum zu schauen, wie in den Kantonen diese Zusammenarbeit zwischen medizinischen Behörden, der Opferhilfe und nachher den Strafbehörden funktioniert; hierüber haben wir sehr wenige Informationen.

Wir wollen niemandem etwas wegnehmen und auch nicht den Föderalismus infrage stellen, auch Frau Amarelle will das nicht. Doch wir müssen sicherstellen - und das ist unser Interesse -, dass diese Koordination gut funktioniert. Aus diesem Grund möchten wir hierüber mehr wissen. Ob dann im Anschluss das Opferhilfegesetz geändert werden muss oder nicht, ist für uns völlig offen. Wir wollen wissen, was funktioniert, wie es heute läuft, ob es Best Practices gibt. Das wird mit dem Postulat so vorgesehen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, das Postulat anzunehmen.