Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-05-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-05-05

Wortprotokoll

Die Fragen, die Sie bei dieser Vorlage heute beraten, sind nicht Fragen, die Sie schon x-mal besprochen haben, wie es heute gesagt wurde. Es sind auch nicht Fragen, die im Rahmen der Waffenschutz-Initiative bereits behandelt und abgelehnt worden sind. Im Gegenteil, sie betreffen Lücken, die man im Zusammenhang mit der Waffenschutz-Initiative entdeckt hat und bei denen man sich einig war, dass sie, auch wenn die Waffenschutz-Initiative abgelehnt wird, zu schliessen seien.

Die Kantone wurden heute dafür kritisiert, dass sie ihre kantonalen Waffenregister nicht schon längst zusammengeführt haben. Da muss ich jetzt doch die Kantone in Schutz nehmen. Die Kantone haben mit viel Aufwand und mit viel Engagement alle Vorbereitungsarbeiten gemacht, damit sie ihre kantonalen Waffenregister zusammenführen können, damit das technisch machbar ist. Aber sie brauchen dafür eine gesetzliche Grundlage, und diese gesetzliche Grundlage müssen Sie den Kantonen mit dieser Vorlage liefern. Die [PAGE 648] Vorlage, die Botschaft liegt seit Dezember 2013 bei Ihnen. Jetzt ist Mai 2015. Es ist jetzt an der Zeit, dass wir diese gesetzliche Vorlage für die absolut unbestrittene Zusammenführung der kantonalen Waffenregister bringen.

Jedes Mal, wenn etwas passiert, wenn bei einem Tötungsdelikt Waffen im Spiel sind, kommt als Erstes die Frage: Hätte man das nicht verhindern können? Hätte man nicht wissen können, dass hier ein Missbrauchspotenzial vorliegt? Warum haben die Behörden einander nicht informiert? Das ist die Frage, die immer wieder gestellt wird. Um diese Frage geht es heute; es geht darum, den Informationsaustausch sicherzustellen, sicherzustellen, dass die Informationen bei den richtigen Behörden ankommen, sicherzustellen, dass gehandelt wird, wenn ein Missbrauchspotenzial vorliegt.

Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat ja verlangt, dass der Bundesrat Ihnen Vorschläge unterbreiten soll, wie man diese Sicherheitslücken schliessen kann. Das ist der Inhalt der heutigen Vorlage: ein verbesserter Informationsaustausch zwischen den Behörden im Umgang mit Waffen. Dazu gehört unter anderem die Änderung der Strafprozessordnung, indem eine Meldepflicht eingeführt wird. Das heisst, die Staatsanwaltschaft muss die militärische Behörde dann über Strafverfahren gegen Militärangehörige informieren, wenn aufgrund der Erkenntnisse aus dem Strafverfahren ernsthaft zu befürchten ist, dass die betreffende Person sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden könnte.

Das ist eine klassische Situation: Es ist bereits etwas mit einer Waffe vorgefallen, und die richtigen Leute müssen jetzt rechtzeitig die richtigen Informationen erhalten. Bekanntlich geben verschiedene militärische und zivile Behörden Waffen ab oder nehmen sie zurück. Eine der Motionsforderungen aus Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission war, dass diese Behörden einander unverzüglich über Waffenbesitzerinnen und -besitzer informieren, wenn sie bei diesen ein Missbrauchspotenzial vermuten. Die Teilrevision des Waffengesetzes soll dafür jetzt die rechtliche Grundlage schaffen.

Eine rechtliche Grundlage wird schliesslich - ich habe das bereits erwähnt - auch für die Verbindung der kantonalen Waffenregister zu einer sogenannten Waffenplattform geschaffen. Dies ist ein kantonales Projekt im Rahmen der Harmonisierung der Polizeiinformatik. Die zu schaffende Waffenplattform ist eine Datendrehscheibe. Sie wird es den kantonalen Vollzugsbehörden ermöglichen, online schweizweite Anfragen zu bestimmten Feuerwaffen und deren Besitzern zu tätigen. Von daher war auch die heutige Aussage nicht korrekt, diese Register seien ohnehin nicht aktualisiert. Nein, mit der Online-Abfrage können Sie eben sehr aktuell auf entsprechende Daten zugreifen. Das ist nicht eine zentrale Datenbank, wie es in der Waffenschutz-Initiative gefordert wurde, sondern eben eine Drehscheibe. Die Herrschaft über diese elektronischen Daten verbleibt aber bei den Kantonen, die diese Informationen übermittelt haben. Eine weitere Forderung war, dass diese kantonale Waffenplattform und die Waffeninformationsplattform Armada des Bundes miteinander verbunden werden sollen. Damit werden mit einer einzigen Abfrage die Informationen aus allen relevanten Waffendatenbanken zur Verfügung stehen.

Hinzugekommen ist bei dieser Vorlage das Bedürfnis nach einer Nachregistrierung von Feuerwaffen. Auch hier geht es letztlich um nichts anderes als um eine Information. Mit der Nachregistrierung wird niemandem eine Waffe weggenommen, mit der Nachregistrierung hat niemand irgendein Problem. Es geht hier vielmehr darum, dass diese Information ebenfalls an der richtigen Stelle ankommt. Das war, wie es heute Morgen mehrmals gesagt wurde, eine Forderung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und der kantonalen Polizeikommandanten. Wenn heute gesagt wurde, es hätten hier die Beamten etwas gefordert, dann muss ich Ihnen sagen: Ja, es waren die Polizeikräfte, diejenigen, die täglich für die Sicherheit unseres Landes im Einsatz sind. Sie haben diese Nachregistrierung gefordert und gesagt, das sei ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit in der Schweiz, aber auch für ihre persönliche Arbeit.

Ich glaube nicht, dass es an mir, an uns ist zu beurteilen, ob die Polizeikräfte das richtig einschätzen oder nicht. Ich muss Ihnen sagen, dass ich allergrössten Respekt für die wichtige und schwierige Arbeit der Polizeikräfte in unserem Land empfinde, und wenn sie der Meinung sind, dass Sie mit einer Nachregistrierung auch zu ihrer Sicherheit und zur Sicherheit am Arbeitsplatz etwas beitragen können, dann, denke ich, tun wir gut daran, ihnen diese Sicherheit zu gewähren.

Es ist richtig, in der Vernehmlassung wurde von einigen Kantonen bemängelt, dass diese Nachregistrierung mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden wäre. Diejenigen von Ihnen, die heute diesen bürokratischen Aufwand wieder erwähnt haben, haben aber offenbar nicht mitbekommen, dass die Vorlage nach der Vernehmlassung ganz entscheidend überarbeitet wurde, zusammen mit den Kantonen, zusammen mit denjenigen, die eben diesen administrativen Aufwand kritisiert haben. Wir haben in Zusammenarbeit mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren eine Lösung gefunden - es ist die Lösung, die Ihnen heute die Mehrheit Ihrer Kommission vorschlägt -, die eben diese administrativen Aufwände massiv reduziert und die Vorlage jetzt so präzisiert und fokussiert, dass sie mehr Sicherheit bringt und gleichzeitig den administrativen Aufwand in Grenzen hält. Die Vorlage wird heute von den Kantonen unterstützt, und, noch einmal, auch von den Polizeikräften wird gebeten, dass man ihnen diese Informationsbeschaffung ermöglicht.

Ich äussere mich noch zum Einzelantrag der SVP-Fraktion, bei Artikel 32j Absatz 2 Buchstabe a zu streichen. Diese Bestimmung ist heute geltendes Recht. Das Einzige, was wir an der Formulierung geändert haben, ist, dass wir jetzt von der "Versichertennummer" anstatt von der "AHV-Versichertennummer" sprechen. Das sollte Sie aber in dem Sinne nicht beunruhigen, dagegen habe ich auch nichts gehört. Die Registrierung erfolgt, wenn ein Sturmgewehr nach dem Militärdienst abgegeben wird. Diese Registrierung war in der Vorlage immer unbestritten. Ich habe auch heute nicht gehört, dass das für irgendjemanden ein Problem ist. Diese Informationen sind dann in Armada und dienen den Vollzugsbehörden zu Informationszwecken. Es gibt also keine materielle Änderung. Es war unumstritten. Wir haben nie etwas zu diesem Punkt gehört, und ich habe eigentlich auch heute materiell keine Einwände gehört, weil wir hier eben auch heute geltendes Recht bestätigen.

Ich fasse zusammen: Die Vorlage, die Sie heute beraten, ist wichtig. Sie dient der Sicherheit in unserem Land, und die Sicherheit ist uns allen ein grosses und wichtiges Anliegen. Die Vorlage ist dringend, weil die Kantone ihre kantonalen Waffenregister nicht zusammenführen können, wenn sie diese gesetzliche Grundlage nicht haben. Die Vorlage nimmt ein Anliegen der Bevölkerung auf, und sie nimmt ein Anliegen der Polizeikräfte auf. Gerade auch die Polizeikräfte verdienen es, dass wir alles dafür tun, ihre Sicherheit an ihrem Arbeitsort und bei ihrem Arbeitseinsatz zu verbessern.

Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Einzelantrag der SVP-Fraktion abzulehnen.