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Vogler Karl · Nationalrat · 2015-05-05

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-05-05

Wortprotokoll

Namens der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und diese antragsgemäss an den Bundesrat zurückzuweisen.

Das Thema Whistleblowing ist komplex und von nicht zu unterschätzender gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung und vor allem auch immer wieder Anlass öffentlicher und medialer Debatten. Es ist richtig, dass sich der Gesetzgeber der Sache annimmt und diese nicht der Rechtsprechung überlässt. Es gilt, unter Einhaltung der Prinzipien eines freiheitlich-liberalen Arbeitsrechts mögliche divergierende Interessen auf einen Nenner zu bringen, nämlich das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Gesetze, das Interesse des Arbeitgebers bezüglich möglicherweise schwerwiegender Reputationsschäden bei Meldungen an die Öffentlichkeit und schliesslich das Interesse des Mitarbeitenden am Schutz vor möglichen Vergeltungsmassnahmen.

Nach Meinung unserer Fraktion ist Entsprechendes mit dieser Vorlage im Grundsatz gelungen, einer Vorlage notabene, die sich im Wesentlichen an der aktuellen Rechtsprechung orientiert. Es gilt der Grundsatz, dass eine Meldung zulässig ist, wenn sie zuerst an den Arbeitgeber, dann an eine Behörde und erst als Ultima Ratio an die Öffentlichkeit erfolgt. Priorität wird richtigerweise der internen Behandlung von Meldungen eingeräumt. Zuerst soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben werden, selber gegen Unregelmässigkeiten vorzugehen. Diese Kaskade entspricht dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und wird von unserer Fraktion begrüsst. Begrüsst wird auch, dass das Problem über das Obligationenrecht angegangen wird und nicht über das Strafrecht.

Nun ist es aber tatsächlich so, dass die Vorlage nicht ganz einfach lesbar und für den Anwender und die Anwenderin nicht ohne Weiteres und per se verständlich ist. Entsprechendes ist gerade für diese Vorlage wesentlich - deshalb der Rückweisungsantrag mit dem Auftrag, die Vorlage unter Einhaltung ihrer Grundstruktur verständlicher und einfacher zu formulieren.

Unsere Fraktion verschliesst sich diesem Anliegen nicht, obwohl sich unsere Delegation in der Kommission zu dieser Frage der Stimme enthalten hat. Denn es besteht eine gewisse Skepsis, ob man diesem an sich gerechtfertigten Wunsch auch tatsächlich gerecht werden kann. Auch halte ich namens unserer Fraktion fest, dass die Rückweisung nicht etwa dazu dienen darf, an der Vorlage Änderungen inhaltlicher Art vorzunehmen.

Trotzdem ersuche ich Sie namens der CVP/EVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und diese, wie beantragt, an den Bundesrat zurückzuweisen.

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