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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2015-03-17

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-17

Wortprotokoll

Bei den Artikeln 25 bis 42 geht es um die Beschaffung von Informationen über [PAGE 392] Computer, Telefone und die Post und um die Ortung von Menschen und Gegenständen wie auch um das Durchsuchen von Räumlichkeiten. Von diesen Informationsbeschaffungsmassnahmen kann der Nachrichtendienst aber nur Gebrauch machen, wenn er die Genehmigung dazu bekommt. Das Bundesverwaltungsgericht und der Chef oder die Chefin des VBS müssen diese Genehmigung erteilen. Um eine Bewilligung zu bekommen, muss eine direkte Bedrohung für unser Land und für die Bevölkerung bestehen, und die Schwere der Bedrohung muss die Massnahme rechtfertigen. Das heisst, der Nachrichtendienst kann nicht einfach so Telefongespräche abhören oder in Computersysteme eindringen. Die Daten müssen nach drei bis maximal sechs Monaten auch wieder gelöscht werden. Daten, welche nicht gebraucht werden, müssen sofort wieder gelöscht werden. Ohne Bewilligung darf niemand überwacht werden. Der Persönlichkeitsschutz wird daher gewährleistet. Der Nachrichtendienst hat auch nur wenig personelle wie finanzielle Ressourcen und wird diese nur bei konkreten Hinweisen, zum Beispiel auf Terroranschläge, einsetzen können.

Mit dem Gesetz wird die Möglichkeit geschaffen, Cyberattacken und Terroranschläge zu verhindern und grosse kriminelle Ringe zu zerschlagen. Diese Bedrohungen sind allgegenwärtig und bedrohen unsere Freiheit. Diese grenzüberschreitende Kriminalität nimmt immer mehr zu und macht auch vor der Schweizer Grenze nicht halt. Daher ist es auch so wichtig, dass der Nachrichtendienst die Möglichkeit bekommt, gegen diese Kriminellen vorzugehen und Anschläge auf die Schweiz zu verhindern. Wenn wir hier nicht tätig werden, ermöglichen wir den Terroristen und Kriminellen, weiterhin ihr Unwesen zu treiben, ohne behelligt zu werden. Die Kriminellen sind den Strafverfolgungsbehörden immer einen Schritt voraus. Dies muss sich nun ändern.

Die Mehrheit der SVP-Fraktion unterstützt bei allen Artikeln die Mehrheit der Kommission.

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