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Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-03-17

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-03-17

Wortprotokoll

Hier haben wir zwei interessante Phänomene zu behandeln; sie betreffen die politische Steuerung.

Mein Minderheitsantrag zu Artikel 71 Absatz 2 und Absatz 3 Buchstabe b behandelt die Frage der Uno-Beobachtungsliste. Es geht hier um die Souveränität der Schweiz. Es geht nämlich darum, ob wir uns einem Automatismus unterwerfen, sodass eine Person auf der Uno-Beobachtungsliste auch von uns entsprechend einzustufen ist: als gefährlich und terroristisch. Ich lehne das ab, weil ich sage, die Schweiz soll das unabhängig von anderen Organisationen, sei es von der Uno, sei es von der EU, entscheiden. Das heisst nicht, dass nicht auf diese Entscheide rekurriert werden soll und dass nicht überprüft werden soll: Sehen wir das auch so? Aber es heisst, dass im Einzelnen letztlich die Schweiz selbstständig entscheidet. Wir kennen Fälle, wo es [PAGE 413] unliebsame Erfahrungen gab für Personen, die auf der Uno-Beobachtungsliste waren, sich jahrelang ihres Kontos nicht mehr bedienen konnten, obgleich sie zu Unrecht auf der Liste waren. Die Schweiz ist ein souveränes Land, das hier seinen eigenen Spielraum behaupten muss.

Der zweite Punkt ist vielleicht noch virulenter. Da geht es nämlich um das Organisationsverbot. Die Kommission hat nunmehr ja bekanntlich ein Organisationsverbot auf Gesetzesstufe eingeführt. Der Bundesrat hatte dies in seinem Entwurf nicht vorgesehen. Er war auch nachher nicht dieser Meinung, mindestens zu Beginn der Beratungen. Diese Ergänzung erfolgte auf Initiative eines Kommissionsmitgliedes und fand eine Mehrheit. Natürlich, sie erfolgte im Umfeld eines Verbots von Isis - ja gut, der IS ist ein Staat, den kann man nicht verbieten. Isis wurde dann ja aber verboten, darüber gab es gar keine Diskussion, der Rat folgte dem Antrag auf ein solches Verbot. Der Bundesrat hat heute schon Möglichkeiten, eine Organisation zu verbieten: Notrechtskompetenz gemäss Verfassung, ausserordentlicher Beschluss, Zustimmung des Parlamentes. Es hat in der Vergangenheit keine Probleme gegeben, solche Verbote auszusprechen. Und nun kam plötzlich Hektik in die Gesetzgebung, obwohl es kein Problem gab, Isis zu verbieten, aber man wollte eine allgemeine gesetzliche Regelung.

Warum sind wir dagegen? Weil dies solche Verbote in die Nähe des Courant normal bringt. Ich unterschiebe dem Bundesrat damit nicht, dass er nun täglich Organisationen verbieten will, aber wenn eine blosse Gesetzesbestimmung den Bundesrat unter den genannten Bedingungen zu einem Verbot ermächtigt, besteht die Gefahr, dass ein Organisationsverbot letztlich auch aufgrund von kollidierenden Interessen ausgesprochen wird: Ein Staat will Wirtschaftsbeziehungen - wir wollen das auch -, er will aber gleichzeitig, dass in seinem Lande eine Organisation, die der Regierung des entsprechenden Landes feindlich gegenübersteht, die als terroristisch gilt, verboten wird. Nehmen wir als Beispiel aus der Vergangenheit - jetzt hat sich ja alles geändert - den türkischen Staat und die PKK. Mit diesem Gesetz könnte es eben schneller eintreffen, dass ein PKK-Verbot auch aus wirtschaftlicher Optik erfolgt. Und genau dem wollen wir entgegenwirken, weil wir sagen, die heutige Regelung genügt, es gibt kein Verbotsproblem. Solche Organisationen zu verbieten, das ist richtig in Einzelfällen, aber es soll nicht einfach eine gesetzliche Ermächtigung geben.

Zum Schluss ersuche ich Sie, in der Gesamtabstimmung diesem Gesetz ablehnend gegenüberzustehen. Sie haben Massnahmen beschlossen, die zu weit gehen, Sie haben bei der Kabelaufklärung die Warnungen nicht gehört, der Datenschutz ist zu wenig geregelt - dieses Gesetz verdient keine Unterstützung.