Baumann Stephanie · Nationalrat · 2000-03-08
Baumann Stephanie · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-08
Wortprotokoll
Sie haben bereits mehrmals gehört, dass die Kosten im ambulanten Sektor ungebremst weiter steigen; gerade deshalb hat sich der Nationalrat im letzten Jahr entschlossen, im Rahmen dieser ersten Etappe der KVG-Revision ein Zeichen zu setzen.
Der Zusammenhang zwischen der Ärztezahl und der Höhe der Kosten im ambulanten Bereich des Gesundheitswesens ist statistisch belegt. Deshalb haben wir hier mit überwältigendem Mehr den Antrag Raggenbass zur Lockerung des Kontrahierungszwangs angenommen. Demnach hätte der Bundesrat Kriterien festlegen müssen, welche die Leistungserbringer zu erfüllen haben, wenn sie zulasten der Krankenversicherung abrechnen wollen.
Leider hat es der Ständerat abgelehnt, die Lockerung des Vertragszwanges im Sinne dieses Rates abzusegnen. Er hat sich auch nicht entschliessen können, das offensichtlich bestehende Problem kurzfristig mit einer befristeten Übergangslösung anzugehen. Wir haben jetzt in der nationalrätlichen SGK nochmals sehr intensiv über dieses Problem der Zulassung zum Vertrag diskutiert. Diese Diskussion mündete in der Motion, die wir dann im Anschluss an diese Vorlage noch erläutern werden.
Wir sind also im Augenblick auf dem Weg zu einer guten Lösung. Wir sind aber noch auf der Suche und haben die richtige Lösung heute noch nicht gefunden. Die Mehrheit der Kommission ist der Überzeugung, dass wir unbedingt für die Zwischenzeit ein Instrument bereit stellen müssen, das geeignet ist, die Zahl der Leistungserbringer einigermassen im Griff zu behalten, und das damit auch zur Eindämmung der Kostenentwicklung beitragen kann.
Dieses Instrument soll für befristete Zeit gültig sein - wir haben fünf Jahre beantragt -, weil wir durchaus eingestehen, dass dieses Instrument noch mit Mängeln behaftet ist. Es schützt sozusagen die bereits tätigen Leistungserbringer; betroffen sind lediglich jene, die neu zulasten der Krankenversicherung zugelassen werden möchten.
Es gibt andererseits aber auch Vorteile, die darin bestehen, dass diese Zulassungsbeschränkung nur in Kraft tritt, wenn sie wirklich notwendig wird. Diese Zulassungsbeschränkung betrifft weiter alle Ärztinnen und Ärzte, welche neu zulasten der Krankenversicherung abrechnen wollen, ganz unabhängig davon, ob sie in der EU oder in der Schweiz ausgebildet worden sind.
Zudem kann man die Einschränkung auch regional differenziert anwenden, weil die Kantone die Leistungserbringer bestimmen können, allerdings nach einheitlichen Kriterien.
[PAGE 69] Ich möchte Sie im Namen der SP-Fraktion bitten, der Mehrheit zuzustimmen, damit wir tatsächlich eine sofort wirksame Interventionsmöglichkeit schaffen können.
Es liegt jetzt noch den Einzelantrag Leuthard vor, die Bedürfnisklausel auf drei Jahre zu befristen. Ich denke aber nach wie vor, fünf Jahre wären realistischer. Diese Frage sollte jedoch nicht entscheidend sein; wichtig ist, dass wir diesen neuen Artikel 55a tatsächlich einführen können.