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Schweiger Rolf · Ständerat · 2001-12-05

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-05

Wortprotokoll

Bei unseren bisherigen Diskussionen über das Mietrecht haben wir zwei Elemente zwar nicht vollständig ausgeblendet, aber doch zu wenig gewichtet:

1. Es geht einerseits um die Flexibilität des Mietrechtes, mit der insbesondere auf veränderte Situationen im Bereich der Hypothekarzinsen reagiert werden kann.

2. Wir haben zu wenig darauf geachtet, welche Wirkungen das Mietrecht auf die Investitionsentscheide hat. Ich habe nun mit einiger Freude und einigem Erstaunen festgestellt, dass der "Tages-Anzeiger", der nun bei Gott nicht als eigentümerlastig oder gar als mieterfeindlich betrachtet werden kann, das voll erfasst hat. Ich gestatte mir, Ihnen aus dem heutigen Leitartikel einige Sätze vorzulesen. Überschrieben ist dieser Leitartikel mit den Worten: "Mieterschutz als Bumerang". Da steht beispielsweise: "Doch das, was der Ständerat will, geht weit über die Bekämpfung von Missbräuchen hinaus. Die bestehenden Mietpreise werden zementiert, jede Anpassung an steigende Kosten oder gar an die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt ausgeschlossen .... Ein solches Mietrecht liegt nicht im Interesse der Mieter .... Ohne ein Mindestmass an Flexibilität bei den Mietpreisen werden auch die Investoren jedes Interesse verlieren, weiter in den Wohnungsbau zu investieren. Die Folgen hätten die Mieter zu tragen: Der Wohnungsmangel nimmt weiter zu und treibt die Mietpreise in die Höhe." Der Artikel schliesst mit den Worten: "So wird der Mieterschutz zum Bumerang. Die vom Ständerat beschlossene Lösung muss korrigiert werden."

Wir haben im Laufe dieser Debatte ein letztes Mal die Möglichkeit, eine solche Korrektur vorzunehmen. Ich bitte Sie inständig, diese Korrektur vorzunehmen. Ob dann im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens die von uns im Grundsatz beschlossene Korrektur vom Nationalrat verfeinert wird, mag durchaus möglich sein. Aber wir im Ständerat müssen den Grundsatzentscheid fällen, dass wir auch im Mietrecht gewisse Flexibilitätselemente haben wollen. Ich gestatte mir, dies anhand der beiden von mir genannten Hauptbedenken zu konkretisieren.

Zu 1. Ich habe gesagt, dass nach dem von uns beschlossenen System keinerlei Möglichkeit besteht, sich veränderten - und zwar grundsätzlich veränderten - Situationen anpassen zu können. Insbesondere betrifft dies die Situation der Hypothekarzinsen. Es mag so sein, dass im Regelfall das von uns beschlossene System durchaus funktioniert, nämlich dann, wenn sich die Hypothekarzinsen in einer relativ kleinen Bandbreite bewegen. Aber die Vergangenheit kann doch niemand von uns ausblenden; man muss zur Kenntnis nehmen, dass es eben nicht so ist, dass die Hypothekarzinsen stabil sind. Es kann doch Situationen geben, bei denen auch zukünftig Hypothekarzinsaufschläge wieder Bestand haben werden.

Nehmen Sie ein Beispiel: Da hat jemand eine Wohnung oder ein Miethaus, hat dieses beispielsweise im Umfang von 60 Prozent mit Festhypotheken finanziert, und diese Festhypotheken laufen ab. Aufgrund der Marktsituation ist es nun so, dass völlig andere, neue Zinssätze für Festhypotheken gelten. Nun steht der Vermieter vor der Situation, seine Mietzinsen anpassen zu müssen. Er kann durchaus aufgrund der Tatsache, dass es früher anhand der Indexentwicklung gewisse Einnahmen gehabt hat, Zinsrückstellungen vornehmen, und das wird ein vernünftiger Vermieter auch tun. Aber es gibt eine bestimmte Schallgrenze, wo das aufgrund der von uns beschlossenen Massnahmen nicht ausreicht.

Wenn also eine solche Hypothekarzinssituation entsteht, bleibt dem Vermieter nichts anderes übrig, als zu kündigen. Wollen wir wirklich eine Lösung schaffen, wonach immer dann, wenn etwas nicht genau nach Schema F Schublade C verläuft, eine Kündigungswelle über unser Land geht? Das hat doch keinen Sinn!

Der Antrag, den Herr Kollege Dettling - von mir unterstützt - eingebracht hat, öffnet zum Mindesten alle fünf Jahre ein Notventil, um sich veränderten Situationen anpassen zu können; und zwar nicht in einer Art und Weise, wie das heute der Fall ist, indem man die Hypothekarzinsen mit dem Rechenschieber auf die Mietzinse umlagert, sondern indem der Vermieter die Möglichkeit hat, sich dem allgemeinen Mietzinsniveau anpassen zu können. Das ist doch - bei Gott - vernünftig! Alles andere widerspricht Erkenntnissen, die jeder vernünftige Mensch in der Vergangenheit im Marktgeschehen gemacht haben muss. Das ist das eine.

Zu 2. Ich habe gestern in meinem Eintretensvotum die Situation der Investoren beurteilt. Investoren überlegen sich bei ihrem Entscheid, in Immobilien zu investieren, welche Risiken damit verbunden sind. Jeder Investor investiert dann, und nur dann, wenn die Risiken für ihn einigermassen überschaubar sind und er auf solche Risiken reagieren kann. Schwierig wird es, wenn ein Mietrecht geschaffen wird, das den Investor vor den folgenden Entscheid stellt: Du kannst deine anfänglichen Kalkulationen machen; deine anfänglichen Kalkulationen können sich nach dem Index erhöhen, also die Rendite daraus kann sich gemäss dem Index erhöhen, wenn aber irgendetwas Spezielles passiert, bist du genötigt, entweder Kündigungen vorzunehmen - mit all den negativen Umständen - oder Verluste einzufahren. Ein Investor ist doch unter solchen Umständen schlicht nicht mehr bereit, in ein Objekt zu investieren, wenn das solche Komplexitäten nach sich zieht und so unlogisch ist.

Wir müssen im Interesse nicht der Investoren - denen spielt es letztlich keine Rolle, ob sie im Immobilienobjekt A oder im Geldmarktgeschäft B investieren -, sondern im Interesse des Mietmarktes und damit letztlich im Interesse der Mieter ein Flexibilitätselement schaffen. Dieses Flexibilitätselement ist nicht missbräuchlich oder sozial unverträglich. Man macht nicht etwas, das dann ausserhalb jeglicher Kontrolle verläuft, sondern man kann den Mietzins in solchen speziellen Situationen nur auf einer Basis erhöhen, die dem Markt entspricht und die auf dem Vergleich mit allen anderen Wohnungen basiert.

[PAGE 871] Wir können uns so oder anders entscheiden. Entscheiden wir uns nur dafür, bei dem zu bleiben, was wir gestern beschlossen haben - das Modell der Minderheit Dettling hätte es immerhin erlaubt, gewisse Zinsrückstellungen zu machen; wir haben uns aber nur an die Indexmiete gehalten -, nehmen wir zwei Konsequenzen in Kauf:

1. Wann immer spezielle Situationen eintreten, wird eine Kündigungswelle unser Land überschwemmen.

2. Wir werden Mühe haben, Investoren davon überzeugen zu können, weiterhin in Immobilien zu investieren.

Darum bitte ich Sie dringend, den Eventualantrag der Minderheit Dettling, welcher von mir unterstützt wird, gutzuheissen und damit dem Grundsatz Ausdruck zu geben, dass auch nach der Fassung des Ständerates das Mietrecht eine gewisse Flexibilität aufweisen muss.