Allemann Evi · Nationalrat · 2015-03-16
Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-16
Wortprotokoll
In diesem ersten Block geht es um die allgemeinen Bestimmungen, um Aufgaben und Zusammenarbeit bezüglich des NDB sowie um die genehmigungsfreien Beschaffungsmassnahmen. Das ist auf den ersten Blick noch nicht der Knackpunkt der Vorlage. Mindestens ein Punkt ist für die SP-Fraktion aber zentral, nämlich der in Artikel 3 festgelegte Geltungsbereich und die Frage, in welchen Situationen der Nachrichtendienst aktiv werden kann und wann eben nicht. Das ist vor allem deshalb zentral für uns, weil die Brisanz der genehmigungspflichtigen, invasiven Massnahmen, die im nächsten Block behandelt werden, grösser oder kleiner wird, je nachdem, wo die Grenze des Geltungsbereichs liegt und wie klar und abschliessend dieser definiert ist.
Die SP steht zum Nachrichtendienst, will diesem aber keinesfalls einen Freipass für Schnüffeleien geben. Der Geltungsbereich muss unseres Erachtens erstens klar definiert und zweitens so eng wie möglich gefasst sein. Das verhindert uferloses Aktivwerden und garantiert einen Nachrichtendienst, der nur dann aktiv ist, wenn effektiv Gefahr droht - dann aber effektiv und effizient, also mit den entsprechenden Kompetenzen in einem klaren, rechtsstaatlichen Rahmen und mit einer genügenden und unabhängigen Kontrolle und Aufsicht. Wenn der Bundesrat bereits in sogenannt besonderen Lagen den Nachrichtendienst aktivieren kann, widerspricht das unserem Verständnis eines in engen Grenzen agierenden Nachrichtendienstes diametral. Die besondere Lage wird in der Sicherheitspolitik als Situation definiert, in der gewisse Staatsaufgaben mit den normalen Verwaltungsabläufen nicht mehr bewältigt werden können. Die ausserordentliche Lage hingegen ist eine Eskalationsstufe höher, dann nämlich, wenn etwa kriegerische Ereignisse passieren.
Wir beantragen Ihnen also zusammen mit der Minderheit II (Flach) - notabene war das ein Antrag der GPDel -, diesen Artikel zu streichen oder dann allenfalls mindestens enger zu fassen, so, wie das die Minderheit I (Vischer Daniel) vorschlägt. Für uns ist dieser Punkt so zentral, dass wir unser Verhalten in der Gesamtabstimmung davon und vom Ausgang bei der Abstimmung über vier weitere für uns entscheidende Punkte abhängig machen werden.
Sie wissen: In der SP gibt es verschiedene Ansichten zum Nachrichtendienst. Es gibt in der SP eine berechtigte und für mich sehr verständliche Kritik und Skepsis gegenüber dem Nachrichtendienst, die auch - nicht nur, aber auch - auf die Fichenaffäre zurückgeht. Trotzdem - oder für manche gerade deswegen - hat eine Zweidrittelmehrheit in der Fraktion dafürgehalten, dass man konstruktiv-kritisch mitarbeitet, deshalb auf diesen Gesetzentwurf auch eintritt, aber dann dessen Unterstützung von fünf für uns zentralen Punkten abhängig macht. Sie wissen, was der eminente Unterschied in einer Referendumsabstimmung ist, wenn Sie eine geschlossene Linke gegen sich haben oder wenn es eine gespaltene Linke ist. Für uns ist es also zentral, dass in Artikel 3 der Streichungsantrag, mit anderen Worten der Minderheitsantrag II, durchkommt. [PAGE 383]
Auf die anderen Anträge gehe ich gerne nur noch ganz kurz ein. Bei Artikel 5 Absatz 6 gibt es eine Minderheit, die wir nicht unterstützen. Wir werden dort mit Bundesrat und Mehrheit stimmen, weil wir der Ansicht sind, dass wir, wenn schon, einen Nachrichtendienst haben sollen, der gegen Terrorismus wirklich voll handlungsfähig ist. Bei Artikel 14 werden wir aber dem Minderheitsantrag zustimmen. Wir haben in der Kommission analoge Anträge eingereicht und die Vertretung der Minderheit unserem Kollegen Fischer Roland überlassen. Wir wollen die Drohnen- und Satellitenüberwachung genehmigungspflichtig machen. Wir wollen sie hier also herausstreichen und dafür dann in Artikel 25 einfügen. Bei Artikel 16 besteht eine Minderheit Vischer Daniel, die wir unterstützen. Es muss auch bei der Personen- und Sachfahndung ein klar definierter Geltungsbereich vorliegen. Das ist quasi eine Konsequenz aus unserem Streichungsbegehren bei Artikel 3. Dann haben wir noch einen neuen Einzelantrag formuliert, bei welchem es um die Legendierung geht; dazu haben Sie eine schriftliche Begründung auf Ihren Pulten. Die Minderheitsanträge Graf-Litscher wurden bereits begründet, wir unterstützen sie beide.