Fehr Hans · Nationalrat · 2015-03-16
Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-16
Wortprotokoll
Ich bemühe mich, kurz zu sprechen und nicht episch lang zu werden wie beispielsweise der geschätzte Kollege Vischer oder andere.
Kurz gesagt: Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, in Block 1, übrigens auch in den weiteren Blöcken, alle [PAGE 382] Minderheitsanträge abzulehnen. Sie wissen doch selbst ganz genau, dass es schlussendlich immer um einen angemessenen, verhältnismässigen Schutz geht und um eine präventive Wirkung gegenüber Bedrohungen, die allenfalls tödlich sein könnten. Es geht um unsere Sicherheit.
Diese Regelungen betreffen, Herr Flach, einen heiklen Bereich; da gebe ich Ihnen sogar Recht. Aber was wollen Sie denn noch mehr an Sicherheiten einbauen? Welche weiteren Hindernisse wollen Sie denn zusätzlich zum Bundesverwaltungsgericht, zum Bundesrat und zum Sicherheitsausschuss noch einbauen? Mehr an Sicherungen kann man doch gar nicht mehr einbauen. Darum hat der Bundesrat Recht: Es wird eine minimale - und hoffentlich möglichst geringe - Anzahl an Fällen geben, der Einsatz in besonderen Lagen wird punktuell geschehen und nicht etwa flächendeckend.
Herr Vischer, es trifft nicht zu, dass wir mit diesem Gesetz bereits eine Schwelle überschritten haben. Das ist schlicht und einfach nicht wahr. Es geht hier nicht um Orwell-ähnliche Zustände. Es geht schon gar nicht um Fichen. Diese Massnahmen, diese Hindernisse, diese Einschränkungen, die man da vorsieht, lassen sich punkto Angemessenheit gar nicht mehr toppen.
Nun ganz kurz zu ein paar Anträgen zu Block 1, zunächst zur Unterscheidung zwischen "besondere Lage" und "ausserordentliche Lage": Es ist doch sonnenklar, dass eine "besondere Lage" - auch Herr Flach hat das angesprochen - schnell einmal erreicht ist. Das ist aber begründet; es handelt sich um Gefahren, denen man begegnen muss. Von "ausserordentlichen Lagen" - dies die Wortwahl im Antrag der Minderheit I zu Artikel 3 - spricht man hingegen, wenn es um Krieg oder um Krisensituationen geht. Es wäre viel zu spät, erst dann Massnahmen ergreifen zu wollen, weil das Unheil bereits im Gang wäre. Darum bitte ich Sie, bei der Formulierung "in besonderen Lagen" zu bleiben und diese Wortwahl zu treffen, anstatt festzuschreiben, dass der Nachrichtendienst erst "in ausserordentlichen Lagen" aktiv werden kann.
Die Informationsbeschaffung zu Organisationen und Personen ist meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit. Lehnen Sie deshalb bitte auch den Minderheitsantrag Vischer Daniel zu Artikel 5 Absatz 6 ab. Im Weiteren muss ich Herrn Fischer Roland von den Grünliberalen fragen: Soll man, wenn man in diesen Situationen nicht mehr moderne Geräte wie Fluggeräte, Drohnen, Satelliten einsetzen kann, mit Rauchzeichen arbeiten? Das sind hochbrisante Situationen. In solch speziellen Lagen braucht man den punktuellen Einsatz von technischem Gerät. Mit Rauchzeichen kommt auch der Herr Fischer Roland nicht allzu weit.
Zu den weiteren Minderheitsanträgen zu den Artikeln 16, 19 und 22: Da bin ich der Meinung, dass Sie dazu überall im Sinne der SVP-Fraktion Nein sagen sollten. Ich gehe nicht mehr weiter darauf ein. Auch der Minderheitsantrag zu Artikel 24, wonach es eine anfechtbare Verfügung geben müsste, ist meiner Meinung nach deplatziert, ist ein bürokratischer Unsinn.
Nehmen Sie bitte Ihre Verantwortung wahr. Dies ist ein punktuell wirkendes Gesetz, verhältnismässig, angemessen, für unsere Sicherheit, gegen moderne Bedrohungen. Sagen Sie also Ja, und unterstützen Sie generell die Mehrheit.