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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2015-03-16

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-16

Wortprotokoll

Sicherheit heisst, die Menschen zu schützen, um Werte wie Freiheit und Demokratie in der Schweiz zu erhalten. Um diese Werte geht es bei meinen beiden Minderheitsanträgen in Block 1.

Der erste betrifft Artikel 22 Absatz 3. Hier geht es um die Meldungen und Auskünfte von Dritten. Die Minderheit nimmt den Antrag, der in der Kommission als Antrag der GPDel Nummer 32 vorlag, auf. Auskünfte sollen generell freiwillig sein. Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission möchten die Informationsbeschaffung unter Verwendung einer Legende, also eines Tarnnamens, davon ausnehmen. Die SP ist der Ansicht, dass Meldungen und Auskünfte von Dritten im Inland immer freiwillig sein sollen und bei Legenden keine Ausnahme gelten soll.

Der zweite Minderheitsantrag betrifft Artikel 24 Absatz 1. Hier geht es um die besonderen Auskunftspflichten privater Personen. Die SP ist der Ansicht, dass die Anhörung Privater auf ein absolutes Minimum beschränkt sein muss und nicht willkürlich erfolgen darf. Deshalb muss eine anfechtbare Verfügung vorliegen, bevor eine Befragung im Einzelfall angeordnet werden kann. Diese Minderheit nimmt damit ein Anliegen des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes auf, das er in den Anhörungen eingebracht hat. Für die SP ist klar, dass eine Auskunftspflicht nur besteht, wenn eine richterliche Verfügung vorliegt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den beiden Minderheitsanträgen zuzustimmen.

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