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Fischer Roland · Nationalrat · 2015-03-16

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2015-03-16

Wortprotokoll

In Artikel 13 der Bundesverfassung steht in Absatz 1: "Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs." Und in Absatz 2 steht: "Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten." Dürfen wir denn vor diesem Hintergrund überhaupt dem Nachrichtendienst Kompetenzen geben, welche diese Grundrechte tangieren? Dürfen wir ihm erlauben, in die Privatsphäre von Menschen einzudringen und Informationen über sie zu beschaffen? Aus einer liberalen Sicht muss man diese Frage eigentlich grundsätzlich mit Nein beantworten. Denn die Grundrechte der Bundesverfassung schützen unter anderem den Einzelnen auch vor dem Staat.

Auf der anderen Seite gehört es aber zu den zentralen Aufgaben eines liberalen Staates, seine Bürger und Institutionen vor denjenigen zu schützen, welche dieses Staatswesen und seine Grundwerte und Grundrechte bedrohen und bekämpfen. Es gibt keine absolute Sicherheit und kein Nullrisiko. Aber wenn diese Schutzaufgaben nur ungenügend wahrgenommen werden, handeln wir ebenso verantwortungslos, riskieren Menschenleben sowie gesellschaftliche und wirtschaftliche Schäden. Wenn wir keine Instrumente haben, verfassungsmässige Grundrechte wie die persönliche Freiheit, die Glaubens- und Gewissensfreiheit oder die Meinungsfreiheit zu garantieren, dann hat der liberale Staat ebenso versagt, wie wenn er diese Freiheiten selbst zu stark einschränken würde.

Der Schutz der Grundrechte und der Privatsphäre gegenüber dem Staat ist eine Seite der Medaille, die andere Seite besteht darin, dass der Staat die Grundrechte der ihm zugehörigen Menschen gegenüber Dritten schützt. Der Nachrichtendienst bewegt sich deshalb in einem liberalen Staat stets in einer Grauzone. Er bewegt sich quasi auf dem Rand der Medaille. Denn der Schutz kann ja letztendlich auch missbraucht werden.

Weshalb brauchen wir jetzt dieses neue Nachrichtendienstgesetz? Genügen die gesetzlichen Regelungen, die wir heute haben, nicht schon?

Mit den technischen Entwicklungen im Bereich der elektronischen Kommunikationsmittel wurden nicht nur neue Möglichkeiten und Chancen geschaffen, sondern sie bergen auch, wie sich zunehmend zeigt, neue Gefahren. Die Bedrohung in Westeuropa besteht heute nicht nur aus klassischen Konflikten, sondern findet vermehrt in den Bereichen Terrorismus, Proliferation und Angriffe auf kritische Infrastrukturen statt. Akteure in diesen Bereichen bedienen sich mehr und mehr der Möglichkeiten nicht öffentlich zugänglicher Kommunikationsmittel. Es ist deshalb aus der Sicht der Grünliberalen richtig, dass dem Nachrichtendienst auch neue Instrumente in die Hand gegeben werden, um gegebenenfalls, sofern es notwendig ist, darauf reagieren zu können. Diese Instrumente müssen jedoch verhältnismässig sein. Sie müssen auf einer gesetzlichen Grundlage basieren und einen möglichst grossen Schutz der Privatsphäre garantieren. Sie müssen des Weiteren einer umfassenden demokratischen und rechtlichen Kontrolle unterliegen.

Die grünliberale Fraktion wird deshalb auf die Vorlage eintreten. Wir verlangen jedoch in verschiedenen Bereichen Anpassungen. Zum einen finden wir es nicht richtig, dass der Bundesrat den Nachrichtendienst in nicht näher definierten "besonderen Lagen" einsetzen darf. Eine solche Generalklausel ist weder notwendig noch mit den Grundrechten vereinbar. Des Weiteren sind wir nicht damit einverstanden, dass dem Nachrichtendienst die Kompetenz der Cyberabwehr gegeben werden soll. Dafür ist eine separate Stelle zu bezeichnen, welche für operative Aufgaben und weitere Entwicklungen in diesem Bereich zuständig und verantwortlich ist. Und als zentrale Forderung verlangen wir zudem für die genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen und für die Kabelaufklärung ein unabhängiges Kontrollorgan, wie es bereits heute für die Funkaufklärung besteht. Nicht der Chef VBS, sondern das Kontrollorgan soll für die rechtliche und technische Zulässigkeit der Beschaffungsmassnahmen zuständig sein und diese abschliessend überprüfen und freigeben.

Ich danke Ihnen, wenn Sie auf die Vorlage eintreten. Mein Kollege Flach wird nun einige weitere Punkte betreffend unsere Haltung zu diesem Gesetz darlegen.