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AB 185601

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-06-11

Wortprotokoll

Vorab ist festzuhalten, dass es hier um die neue Kompetenzmöglichkeit geht, die ich angesprochen habe, mit der der Bundesrat den Nachrichtendienst mit zusätzlichen Aufgaben beauftragen kann. Dieser Artikel ist im Zusammenhang mit Artikel 70 zu sehen, in dem festgehalten wird, dass der Bundesrat "im Einzelfall Dauer, Zweck, Art und Umfang der Massnahme" festlegt. Es geht also um einen konkreten Auftrag, nicht einfach wieder um "pleins pouvoirs" für den Nachrichtendienst: Ein solcher Auftrag muss durch exakte Vorgaben begleitet werden.

Der Bundesrat hat diese Möglichkeit, mindestens theoretisch, schon heute: mit Notrecht gemäss den Artikeln 184 und 185 der Bundesverfassung. Aber die direkte Anwendung der Bundesverfassung und Notrecht sind keine elegante Lösung - daher diese Lösung im Gesetz. In der Vernehmlassung war das weitgehend unbestritten, sowohl die Kantone wie die Parteien und die übrigen Akteure haben dem so zugestimmt. Professor Schweizer war der einzige der angehörten Experten, der sich gegen diese Ausdehnung wandte. Er ist in dieser Frage eher ein Exot oder ein Ausnahmefall, wenn man das so sagen darf.

Wie wird der Bundesrat diese Beauftragungsmöglichkeit einsetzen und mit welchen Mitteln? Wir sehen nicht vor, dass der Nachrichtendienst plötzlich das gesamte Spektrum - Finanzplatzfragen, Wirtschaftsspionage usw. - selbst mit Spezialisten abdeckt. Der Nachrichtendienst dürfte eher als Ergänzung oder in Zusammenarbeit mit anderen Kräften zum Einsatz kommen. Mit Fragen des Finanzplatzes zum Beispiel beschäftigen sich das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), unsere Diplomatie und unsere Aussenstellen. Der Nachrichtendienst dürfte in solchen Fragen also nicht als alleiniger Akteur eingesetzt werden, sondern als Ergänzung bei Problemen, die durch andere nicht gelöst werden können. Es ist aber so, dass wir solche Kompetenzen aufbauen müssten, dass wir zusammenarbeiten müssten, dass wir Teams zusammenstellen müssten, die solche Probleme lösen könnten. Vermutlich über die grössten Kompetenzen verfügt der Nachrichtendienst im Moment im Bereich der Cyberdefence, der Cyberaufklärung, denn hier findet ein entsprechender Austausch statt, weil das sozusagen zum "daily business" des Nachrichtendienstes gehört.

Sie sehen auch in der Auslegung, dass wir dafür im Moment kein zusätzliches Personal anbegehren; wir können mit den vorhandenen Mitteln allenfalls Daten liefern, beispielsweise eben für das SIF, aber die Analyse und Auswertung müssen dann dort erfolgen. Wir haben nicht im Sinn, und es ist nicht die Absicht, hier Analysekompetenzen aufzubauen, sondern wir werden den entsprechenden Fachleuten den Auftrag geben, die Daten auszuwerten und entsprechende Schlüsse zu ziehen. Wir müssen uns den Nachrichtendienst als Ergänzung zu bestehenden Instrumenten vorstellen. Er soll zusätzliche Ergebnisse liefern, er soll diese aber nicht vollständig auswerten und Antrag stellen.