Lexipedia

preparatory:AB 185615

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-11

Wortprotokoll

Ich nehme Artikel 29, Artikel 30 Absatz 4 und Artikel 39 Absatz 3 gleich zusammen, das gehört nämlich inhaltlich zusammen.

Der Bundesrat hat in seinem Entwurf die Konsultation des Sicherheitsausschusses vorgesehen. Der Nationalrat hat insofern eine präzisere Definition vorgenommen, als er in Artikel 29 den Begriff "Sicherheitsausschuss" durch "EDA" und "EJPD" ersetzte. Allerdings war der Nationalrat insofern nicht kohärent, als er es unterliess, das Gleiche auch in Artikel 30 Absatz 4 und in Artikel 39 Absatz 3 zu machen. Ihre Kommission beantragt Ihnen jetzt, diese Kohärenz herzustellen und in Artikel 30 Absatz 4 und in Artikel 39 Absatz 3 statt "Sicherheitsausschuss" ebenfalls "EDA" und "EJPD" einzufügen.

Die Ausschüsse des Bundesrates werden durch ihn selbst festgelegt. Der Sicherheitsausschuss hatte in der Vergangenheit auch schon eine andere Zusammensetzung. So war beispielsweise neben dem VBS und dem EJPD auch schon das WBF darin vertreten, was aus Sicht der Kommission in Bezug auf die sicherheitsrelevanten Fragen und die Aufgaben des Nachrichtendienstes nicht optimal war. Der Bundesrat änderte dann die Zusammensetzung.

Diese durch den Nationalrat und Ihre Kommission vorgenommene Präzisierung trägt der Bedeutung der Konsultationsfrage besser Rechnung und trifft die für die nachrichtendienstlichen Aufgaben verantwortlichen Departemente.