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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-06-04

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-04

Wortprotokoll

Beim Anliegen der Interpellation geht es um den sogenannten Spangenzug St. Gallen-Konstanz, um ein altes Versprechen, das auf dem HGV-Anschluss-Gesetz beruht. Im Rahmen des Anschlusses der Schweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz wurden da Investitionen von 60 Millionen Franken in den Ausbau der Infrastruktur dieser Strecke beschlossen. Realisiert werden soll diese schnelle Zugverbindung zwischen St. Gallen und Konstanz Ende dieses Jahres. So war es immer versprochen, und so war es auch aufgrund dieser Investitionen aufgegleist. Die Investition ist getätigt, und jetzt stellt sich plötzlich die Frage, ob diese Verbindung auch gefahren werden kann.

Ich wäre Herrn Kollege Bischof verbunden, wenn er die Frau Bundesrätin für dieses Anliegen, bei dem sie gefragt ist, freigeben und ihre Aufmerksamkeit nicht weiter in Beschlag [PAGE 407] nehmen würde - wenn Sie gestatten, Kollege Bischof. (Heiterkeit)

Es geht um ein Anliegen, das auf den HGV-Beschlüssen beruht. Die Infrastruktur ist erfreulicherweise fristgerecht fertiggeworden. Eigentlich ist klar, dass der Zug für die schnelle Verbindung zwischen Konstanz und St. Gallen, der mit dieser Infrastruktur eingeführt werden sollte, per Ende 2015 starten sollte. Jetzt ist das infrage gestellt, und zwar wegen der Mittelknappheit im Regionalverkehr - das ist auch die Antwort des Bundesrates. Dass es hier eine Mittelknappheit gibt und dass das ein Thema sein wird, ist unbestritten; wir werden das auch in der KVF-SR Ende Juni noch vertieft aufnehmen. Ich bin inzwischen die ganze Legislatur dabei, und es war fast jedes Jahr genau dasselbe: Im Frühsommer geht plötzlich nichts mehr, aber nachher hat man die Probleme bezüglich der bestehenden und der versprochenen Angebote jeweils gelöst - natürlich nicht als Luxusvariante, aber was versprochen war, wurde dann auch gemacht.

Jetzt muss man sagen, dass dies ein Problem der knappen Mittel ist. Das betrifft generell den Regionalverkehr, wo Lösungen gefunden werden müssen - das ist unbestritten. Hier geht es nun aber im Wesentlichen doch um etwas Wichtigeres: Jetzt, im heutigen Zeitpunkt, werden richtigerweise die gesamten Verbindungen nach St. Gallen ausgebaut. Das wird auch realisiert, sodass eine Infrastruktur da ist, die man befahren könnte. Nun stellt sich die Frage, ob man diese Infrastruktur vergebens gebaut hat oder ob man sie gebaut hat, damit auf dieser Strecke gefahren werden kann! Sie hat eine grössere Bedeutung, und zwar nicht nur als Verbindung zwischen diesen zwei städtischen Räumen, sondern darüber hinaus. Zum Glück ist jetzt, auch in Verbindung mit Investitionen der Schweiz in Süddeutschland, Bewegung in die Sache gekommen: Man will diese schnelle Verbindung in Richtung Singen-Stuttgart weiterführen. Von der Realisierung dieses Angebotes für die Verbindung St. Gallen-Konstanz, das gegenüber heute stark verbessert wird, hängen also weitere Investitionen ab.

Das Argument ist auch deshalb ernst zu nehmen, weil es sich, das wird jedoch zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, bei der Verbindung zwischen St. Gallen und Konstanz materiell effektiv um eine Fernverkehrsverbindung handelt, genauso wie die Verbindung Winterthur-Konstanz heute eine Fernverkehrsverbindung ist. Das wird neu geprüft werden müssen, aber die Qualität und die Bedeutung dieser Strecke haben Fernverkehrsqualität. Umso stossender wäre es, wenn die Realisierung dieses Angebotes jetzt durch eine Problematik, die den Regionalverkehr insgesamt betrifft, gebremst würde. Es ist so, dass alle die verschiedenen Akteure, die betroffen sind - es sind die Kantone St. Gallen und Thurgau, der Verkehrsträger ist Thurbo -, begonnen haben, sich zu bewegen. Es wird in den nächsten Wochen weitere Gespräche geben. Diese können aber nur dann zu einem Erfolg kommen, allenfalls auch zu einem etwas neu dimensionierten Angebot, wenn sich eben alle Seiten bewegen.

Es ist so, dass man in der Politik auch eine gewisse Konstanz und eine gewisse Berechenbarkeit beweisen muss. Wenn man Investitionen tätigt, sollen sie nachher nicht in der Luft hängen. Man baut kein Haus, in dem man nachher nicht wohnt, oder keine Wasserleitung, durch die nachher das Wasser nicht fliessen darf, oder keine Strasse, die nachher nicht benützt werden darf. Hier muss man sagen, dass die Investitionen getätigt sind.

Erfreulich ist zudem Folgendes, und damit komme ich zum entscheidenden Schluss: Diese 60 Millionen Franken, die beschlossen worden sind - mindestens dazu habe ich aktuelle Informationen, die mir heute Morgen vom Direktor des BAV auch noch bestätigt worden sind -, werden offenbar nicht vollständig gebraucht, es werden nur 48 Millionen Franken gebraucht. Umso mehr müsste es möglich sein, auch diese Verkehrsverbindung jetzt zu realisieren. Die Ostschweizerinnen und Ostschweizer sind bekanntlich sparsame Leute, die aus einem gezielten Mitteleinsatz das Optimum herausholen.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, doch über die gegebene Antwort hinaus etwas Beweglichkeit zu zeigen, damit diese Verkehrsverbindung so wie versprochen realisiert werden kann.