Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-06-04
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-06-04
Wortprotokoll
Wir haben Ihnen ja eine andere Version vorgeschlagen. Im Moment kann ich Ihnen nämlich nicht sagen, ob eine Totalrevision nötig ist. Doch Sie zwingen uns eigentlich dazu, wenn wir das wortwörtlich [PAGE 402] umsetzen, was der Inhalt der Motion ist. Das wird insofern, glaube ich, ein bisschen unterschätzt.
Das grösste Problem im Enteignungsrecht stellt sich im Moment im Bereich des Lärms. Das weiss auch ein Vertreter der Gemeinden sehr gut. Wir haben nämlich die Auflage, dass aufgrund von Lärmproblemen bei Strassen, bei der Bahn, bei den Flughäfen Lärmschutzmassnahmen umgesetzt sein müssen, weil ansonsten, wenn Grenzwerte überschritten werden, der betroffene Eigentümer einen Anspruch hat, die materielle Enteignung entschädigt zu erhalten. Das sind hochkomplexe Fragen. Kantone und Gemeinden sind hier im Verzug. Beim Nationalstrassennetz sind auch noch rund 100 Kilometer nicht genügend lärmgeschützt. Es geht hier also nicht um kleine Beträge, vielmehr sind das Megabeträge. Es gibt eine lange Praxis der Schätzungskommissionen und des Bundesgerichtes. Je nachdem, wie das Enteignungsrecht ausgestaltet wird, würden sich die Verhältnisse ändern.
Wenn Sie sagen, Wirtschaftlichkeit müsse eine andere Rolle spielen, die Bewertung eines Grundstücks müsse eine Rolle spielen, öffnen Sie die Büchse der Pandora. Das sind auch die Rückmeldungen, die wir von den Kantonen erhalten. Man rät uns, gerade im Bereich des Lärms im Moment aufzupassen und vorsichtig zu sein. Es sollte eine Anpassung der Verordnung über die Entschädigungen im Enteignungsverfahren geben. Auf der Ebene der Kantone hatten wir nämlich bei den Schätzungskommissionen noch ein sehr kompliziertes System, das von Kanton zu Kanton unterschiedlich gestaltet war. Es handelte sich nur um eine Verordnungsanpassung - doch was ist passiert? Die Kantone haben ganz unterschiedliche Positionen, und das Bundesverwaltungsgericht sagt als Aufsichtsorgan, dass man das lieber nicht wolle und man es bevorzuge, wenn der Gesetzgeber sagen würde, was neue Parameter sein könnten.
Wir können hier schon eine Totalrevision anstreben, doch Sie würden da - das muss ich einfach sagen - eine grosse Kiste öffnen. Wir werden mit dem Bundesamt für Justiz eine Expertenkommission einsetzen müssen. Zudem ist das eine jahrelange und sehr heikle Geschichte. Es trifft schon zu, da haben Sie Recht, Frau Ständerätin, dass das Gesetz alt ist. Doch das ZGB ist gar noch älter. Dennoch haben wir dort immer Teilrevisionen vorgezogen, weil der Charakter des Gesetzes nicht infrage gestellt war. Wenn es um einzelne Bereiche geht, so kann und muss man das sehr wohl anschauen. Es handelt sich hier aber schnell einmal um grosse Millionenbeträge, die je nachdem verschoben würden.
Na ja, Sie entscheiden. Sie geben uns den Auftrag, und wir führen aus. Das würde allerdings ein paar Stellen kosten, was ich auch noch sagen muss. Wir haben im Bundesrat gesagt, dass wir jedes Mal auch den Hinweis auf die Ressourcen machen wollen, auch wenn wir uns damit unbeliebt machen. Schliesslich können Sie uns ja nicht regelmässig rügen, wir würden unnötig Bundesangestellte beschäftigen. Wenn Sie uns zusätzliche Aufträge geben, so ist das einfach nicht mit den bestehenden Ressourcen zu bewältigen. Seien Sie mir nicht böse, doch das werden Sie jetzt von x Bundesräten bei jeder Vorlage einfach zu hören bekommen, und zwar mindestens so lange, bis wir wieder ganz gute Einnahmen vorweisen können.