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Hess Hans · Ständerat · 2015-06-04

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-04

Wortprotokoll

Um die Worte der Frau Bundesrätin von vorhin aufzunehmen: Hier geht es nicht um Megabeträge, hier geht es um ein Geschäft, das null und nichts kostet, das weder den Steuerzahler noch sonst jemanden etwas kostet. Im Gegenteil, alle profitieren.

Ich erlaube mir, Ihnen aufzuzeigen, wo die Hauptprobleme der Holzbranche liegen. Sämtliches Holz, das im Schweizer Wald geerntet wird, muss einen Teil seines Weges per Strassentransport zurücklegen, sei es zu einer Sägerei, zu einer Holzheizung oder zum nächsten Umladebahnhof. Der Strassentransport ist in der Schweiz im Vergleich zu allen anderen Ländern teuer. Wir haben mit Abstand die höchste Schwerverkehrsabgabe, wir haben eine sehr schwierige Topografie, schmale Gebirgsstrassen und viele lokale Einschränkungen für Lastwagen: in Bezug auf das Gesamtgewicht, auf die Fahrzeugbreite oder auf das Anhängerverbot. Zudem haben wir tiefere Gesamtgewichte als andere Staaten und obendrein für die gesamte Bearbeitung höhere Löhne. Demgegenüber steht die Holzproduktion zu hundert Prozent im freien internationalen Wettbewerb. Wir haben also stark ungleiche Produktionsbedingungen, ich habe es gesagt: hohe Transportkosten usw. und auch sehr hohe Löhne. Wir müssen uns aber auf dem freien Markt mit offenen Grenzen bewähren, und wir operieren auch dort.

Holz geniesst als Industriegut keinerlei Grenzschutz. Das wird leider vergessen. Wenn die Schweizer Holzwirtschaft darüber hinaus noch mit einer extremen Frankenaufwertung kämpfen muss, die sowohl den Binnenmarkt wie auch den Export voll trifft, sollten wenigstens all jene Rahmenbedingungen verbessert werden, die wir in der Schweiz selber ändern können. Eine der Rahmenbedingungen ist das zulässige Strassentransportgewicht von 40 Tonnen.

Folgende Argumente sprechen unter anderem für eine Erhöhung des Gesamtgewichtes bei Rohholztransporten auf 44 Tonnen:

1. Die Ökobilanz und die Energieeffizienz werden deutlich verbessert; in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit verzichte ich darauf auszuführen, was Ökobilanz und Energieeffizienz bedeuten.

2. 15 Prozent weniger Fahrten für die gleiche Holzmenge schonen Mensch und Umwelt. Eine Erhöhung des Gesamtgewichts von 40 auf 44 Tonnen bringt eine Reduktion von 15 Prozent der Fahrten, und das bei gleichen Fahrzeugen wie heute bei 40 Tonnen Gesamtgewicht für Lastwagen und Anhänger zusammen. Mit der Erhöhung auf 44 Tonnen steigt die Nutzlast pro Lastenzug von etwa 22 auf 26 Tonnen oder von 24 auf 28 Kubikmeter Rundholz. [PAGE 403]

3. Es gibt, und das ist für mich das wichtigste Argument, keine zusätzliche Belastung des Strassennetzes. Ein Anhängerzug von 44 Tonnen muss dieselben gesetzlich zulässigen maximalen Achslasten einhalten und hat die gleiche Achsenanordnung wie ein Zug von 40 Tonnen. Er lädt zwar pro Fahrt vier Tonnen mehr auf, muss dafür aber um 15 Prozent weniger oft fahren. Per saldo wird also eine Strasse nicht mehr als heute beansprucht. Die Waldstrassen werden weder stärker belastet noch mehr beschädigt als heute. Eine für 40 Tonnen Gesamtgewicht und für die heute zulässigen Achslasten ausgebaute Waldstrasse erträgt ohne Probleme auch ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen.

Ich bin der Meinung, dass es richtig ist, wenn wir 44 Tonnen bewilligen; der Strasseneigentümer kann dann die Einschränkungen dort festlegen, wo es der Ausbaustandard der Strasse bezüglich Breite und Tragfähigkeit erfordert. Wir gehen also den umgekehrten Weg und erlauben 44 Tonnen, wo es möglich ist, und verlangen 40 Tonnen, wo es nötig ist.

Ich bin überzeugt, dass auch Frau Bundesrätin Leuthard bei genauem Hinsehen zu dieser Lösung Ja sagen kann. Die Befürchtung, dass andere Branchen das Gleiche verlangen könnten, dass man ihnen also auch 44 Tonnen gestatten müsste, ist meiner Meinung nach unbegründet.

Ich beantrage Ihnen, die Motion anzunehmen - wir tun nur Gutes damit.