Janiak Claude · Ständerat · 2015-06-04
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-04
Wortprotokoll
Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Bundesverfassung um Artikel 81a ergänzt, in dem in Absatz 1 festgeschrieben ist, dass die Belange des Schienengüterverkehrs beim Angebot an öffentlichem Verkehr angemessen zu berücksichtigen sind. Diese Verfassungsbestimmung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die [PAGE 380] vorliegende Totalrevision des Gütertransportgesetzes nimmt im Ingress bereits Bezug auf diese Bestimmung, und diese Gesetzgebung dürfte verabschiedet sein, wenn die neue Bestimmung der Bundesverfassung in Kraft tritt. Ich erwähne das durchaus mit einem gewissen Stolz, weil ich seinerzeit in der Kommission beantragt hatte, in Absatz 1 von Artikel 81a den Güterverkehr explizit zu erwähnen, und Kommission und Räte diese Ergänzung dann übernommen haben.
Es ist höchste Zeit, dass der Güterverkehr eine rechtliche Verankerung auf Verfassungs- und Gesetzesebene erhält. Das Parlament, vor allem die KVF des Ständerates, hatte diese Notwendigkeit schon seit längerer Zeit erkannt: Fabi vorausgegangen war bekanntlich die von der KVF-SR initiierte Motion 10.3881, "Zukunft des Schienenverkehrs in der Fläche". Mit ihr war der Bundesrat beauftragt worden, dem Parlament eine Gesamtkonzeption für die zukünftige Förderung des schweizerischen Schienengüterverkehrs in der Fläche zu unterbreiten. Unter dem Begriff "Güterverkehr in der Fläche" versteht man den Güterverkehr in der Schweiz mit Ausnahme des alpenquerenden Transitverkehrs.
Ich zitiere aus der Botschaft: "Der Auftrag für eine Gesamtkonzeption umfasst somit den Binnentransport sowie den Import und Export von Gütern auf der Schiene. Berücksichtigt werden alle Produktionsformen des Gütertransports auf der Schiene, also der Wagenladungsverkehr und der kombinierte Verkehr ... Heute wird sowohl im Binnenverkehr als auch im Import-/Exportverkehr ein Viertel der gesamten Gütertransportleistung auf der Schiene bewältigt. Damit ist die Schiene - neben dem mit Abstand wichtigsten Verkehrsträger Strasse - für die Versorgung innerhalb der Schweiz und für den Austausch mit dem Ausland von grosser Bedeutung."
In der Botschaft fehlt etwas: Der Verkehrsträger Schifffahrt wird nicht erwähnt. Sie werden sich nicht wundern, dass ich das hier sage. Die Schifffahrt spielt sowohl für den Import als auch für den Export von Gütern eine ganz zentrale Rolle.
Gegenstand der Vorlage ist die Gesamtkonzeption zur Förderung des Gütertransports. Von den Grundsätzen und Zielen, die die Botschaft verfolgt, möchte ich zwei erwähnen: einerseits, dass der Bund Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung des Gütertransports und ein effizientes Zusammenwirken aller - aller! - Verkehrsträger anstrebt, und andererseits, dass er günstige Rahmenbedingungen für den Bau und Betrieb geeigneter Güterverkehrsanlagen wie Anschlussgleise und Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr schaffen will.
Bei den Massnahmen möchte ich einen Punkt erwähnen: Der Bund sorgt mit neuen Instrumenten - Netznutzungskonzept, Netznutzungspläne - für eine sinnvolle Nutzung und Verteilung der verfügbaren Kapazitäten des Schienennetzes auf die Nutzergruppen des Personen- und Güterverkehrs. Es ist also wichtig, dass der Güterverkehr bei der Zuteilung von Trassen eben nicht immer hintenanstehen muss. Es kann in Zukunft nicht mehr so sein, dass einfach a priori der Personenverkehr immer den Vorrang hat.
Der Bau und die Erweiterung von Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr und von Anschlussgleisen werden durch Investitionsbeiträge gefördert. Die Förderung wird harmonisiert und erfolgt für Investitionen innerhalb der Schweiz ausschliesslich über A-fonds-perdu-Beiträge.
Wir haben in der Botschaft einige rechtliche Anpassungen. Hier vermisst man eben auch in der Botschaft - ich habe es schon erwähnt - den Verkehrsträger Schifffahrt. Ich bin dem Nationalrat dankbar, dass er dieses Versäumnis beseitigt und in Artikel 8 Absatz 7 den Bau von Hafenanlagen für den Güterumschlag im kombinierten Verkehr als beitragsberechtigte Infrastruktur aufgenommen hat. Der Bundesrat ist inzwischen explizit damit einverstanden, wofür ich Frau Bundesrätin Leuthard ganz herzlich danken möchte. Damit wird die Schifffahrt endlich als gleichberechtigter Verkehrsträger anerkannt, wobei dieses "endlich" eben noch nicht ganz endlich, vollständig ist. Ich werde dann in der Detailberatung bei der Vorlage 2 darauf zurückkommen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlagen einzutreten.