preparatory:AB 185857
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-19
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst die Bestrebungen, für den Güterverkehr auf der Schiene und für die Schnittstellen mit anderen Verkehrsträgern, insbesondere der Strasse und dem Wasserweg, langfristig stabile Rahmenbedingungen zu schaffen; dies ist das Ziel dieser Totalrevision.
Das Thema dieses Gesetzes ist vielleicht nicht sehr spektakulär, wenn man es so liest, dafür ist es ein umso wichtigeres Thema, mit grösster Bedeutung für den Alltag der Menschen und der Unternehmen in unserem Land. Die Bedeutung des Schienengüterverkehrs ist beachtlich und unbestritten. Rund ein Viertel der Transportleistung im Binnengüterverkehr wie auch grenzüberschreitend wird über die Schiene abgewickelt. Bedeutsam ist der Schienengüterverkehr auch für eine sichere und effiziente Landesversorgung. Insbesondere müssen wir uns auch der Konsequenzen einer möglichen Verlagerung oder Verdrängung des Güterverkehrs auf die Strasse bewusst sein. Wer sich über sogenannte Elefantenrennen von LKW auf den Autobahnen unseres Landes ärgert, kann nicht ernsthaft dagegen sein, dass man gute Rahmenbedingungen für den Gütertransport auf der Schiene sichert. Dies geschieht eben, es wurde mehrfach ausgeführt, durch die Sicherung attraktiver Trassen für den Schienengüterverkehr statt des heute geltenden generellen Vorrangs des Personenverkehrs.
Reflexartig könnte die liberale Seele nun bei der Lektüre der neuvorgesehenen Instrumente erschrecken. Netznutzungskonzept, Netznutzungsplan, standardisierter Wagenverwendungsvertrag, Beförderungsvertrag, Subventionen hier, Subventionen da - das tönt nach viel, ja nach sehr viel staatlicher Intervention in letztlich wirtschaftliche Prozesse. Angesichts der betrieblichen Komplexität der Schienennutzung durch verschiedene Akteure respektive zu verschiedenen Zwecken und für teils doch sehr unterschiedliche Bedürfnisse braucht es jedoch griffige Planungs- und Koordinationsinstrumente. Betriebswirtschaftlich wird der Schienengüterverkehr angesichts der aktuellen und wohl auch zukünftigen Faktorkosten in vielen Fällen ganz ohne Staatsbeiträge nicht konkurrenzfähig sein.
Ein zentrales und auch ein richtiges Element der Revision ist die Ablösung der bisherigen Betriebssubventionen durch Investitionsbeiträge an wichtige Infrastrukturprojekte. Damit wird das Ziel verfolgt, dass auf einer teilweise durch staatliche Investitionsbeiträge mitfinanzierten Schienengüterinfrastruktur die eigentlichen Transportleistungen, also die Produktangebote, eigenwirtschaftlich erbracht werden können, dass sie mit anderen Worten unter Wettbewerbsbedingungen effizient erbracht werden und sich für die Anbieter lohnen. Nachhaltig ist dieser Systemwechsel aber nur, wenn bei den Investitionsbeiträgen der Bogen nicht überspannt, wenn auf einen ideologisch motivierten Verlagerungsauftrag verzichtet wird und wenn keine neuen Betriebssubventionen eingeführt werden. In diesen und anderen Punkten erwartet die FDP-Liberale Fraktion noch Verbesserungen gegenüber den Anträgen der Kommissionsmehrheit, damit wir der Revision und dem Rahmenkredit letztlich zustimmen können.
Damit ist aber auch gesagt, dass wir den Rückweisungsantrag der Minderheit Binder ablehnen. Der verlangten Gesamtschau über alle Verkehrsträger in einem sogenannten Masterplan "Logistik" kommen wir im Ergebnis schon ziemlich nahe, wenn alle Planungsträger und Akteure ihre Aufgabe in den vorgesehenen Planungs- und Koordinationsprozessen wahrnehmen. Diese Koordination umfasst ja gemäss Artikel 2 Absatz 1 Literae b und c explizit auch die Schnittstellen zu den anderen Verkehrsträgern und die optimale Anbindung von Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr und von Anschlussgleisen an die Eisenbahn-, Strassen- und Hafeninfrastruktur. Damit ist meiner Meinung nach das gemacht, Herr Binder, was innerhalb einer realistischen Frist erwartet werden kann. Würde ein weiterer Masterplan verlangt, resultierte daraus ein Sachplan Logistik. Wenn ich mir vor Augen halte, wie lange beispielsweise der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt bereits pendent ist oder wie lange man dort gebraucht hat, um nur schon die grundlegendsten Dinge zu definieren, dann kann ich mir vorstellen, dass auch beim Schienengüterverkehr oder beim Güterverkehr insgesamt ein ewiges Gezerre mit unsicherem Ausgang vor uns läge. Eine mehrjährige Ehrenrunde mit unsicherem Ausgang würde aber das Risiko bergen, dass in der Zwischenzeit vielerorts Fakten geschaffen würden, welche die volkswirtschaftlich wünschbare Entwicklung von Infrastruktur- und Leistungsangeboten im Schienengüterverkehr verhindern würden.
Deshalb lehnen wir den Rückweisungsantrag der Minderheit ab.
Noch kurz zur Motion 14.3998 zur Weiterentwicklung von SBB Cargo: Hierzu ist festzustellen, dass das Konzept gemäss dem revidierten Gütertransportgesetz vorsieht, dass der Schienengüterverkehr das Produkt von Verhandlungen und Koordinationen zwischen verschiedenen Planungsträgern und Akteuren ist, eben auch mit Einbezug der Transportbranche. Ganz zentral ist dabei - ich habe es erwähnt - der Interessenausgleich zwischen Personen- und Güterverkehr. SBB Cargo ist in diesem Prozess ganz offensichtlich ein zentraler Player. SBB Cargo kann aber beim heutigen Setup ihre Rolle nicht glaubwürdig wahrnehmen bzw. nicht wirkungsvoll verhandeln, solange sie unter dem SBB-Konzerndach, wo ein klares Übergewicht der Personenverkehrsinteressen besteht, operieren muss. Es braucht deshalb mittel- bis langfristig, aber bitte nicht zu spät, eine organisatorische Verselbstständigung. Ich möchte das hier klar sagen: Dieses Anliegen ist nicht Thema einer Privatisierungsdiskussion, sondern eine Governance-Frage, nämlich eben, SBB Cargo in die Lage zu versetzen, aus eigenem Antrieb und mit voller Kraft die Interessen des Güterverkehrs auf der Schiene in die angesprochenen Prozesse einzubringen.
Ich bitte Sie also namens der FDP-Liberalen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und die Motion zu unterstützen.