Allemann Evi · Nationalrat · 2015-03-19
Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-19
Wortprotokoll
Ich spreche zu meinen beiden Minderheitsanträgen zu den Artikeln 3 und 8 des SBB-Gesetzes.
Der heutige Zweckartikel des SBB-Gesetzes widerspiegelt ja das Wesen der SBB als vollintegrierte Bahn. Ich will mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 3, wie er im geltenden Recht festgeschrieben ist, festhalten: "Die SBB erbringen als Kernaufgabe Dienstleistungen im öffentlichen Verkehr, namentlich in der Bereitstellung der Infrastruktur, im Personenfernverkehr, im regionalen Personenverkehr und im Güterverkehr sowie in den damit zusammenhängenden Bereichen." So heisst es heute im Gesetz, und so soll es auch bleiben und sich in der Leistungsvereinbarung des Bundes mit den SBB abbilden.
Die Mehrheit der Kommission hat nun aber entschieden, den Güterverkehr als Kernaufgabe zu streichen und ihn quasi als Kann-Dienstleistung anzufügen. Dagegen wehren wir uns. Heute sollen die SBB die Kernaufgabe "Güterverkehr" verlieren, und es stellt sich die Frage, was als Nächstes folgt. Ist es der regionale Personenverkehr? Ist es die Infrastruktur? Wie auch immer, man kann spekulieren. Öffnen wir die Büchse der Pandora doch besser gar nicht erst, und belassen wir diesen Zweckartikel so, wie er heute im Gesetz steht!
Wenn man dann liest, was der Bundesrat in der Botschaft zur Streichung des Güterverkehrs als Kernaufgabe schreibt, wähnt man sich etwas im falschen Film. Dort steht nämlich wortwörtlich: "Dabei geht der Bundesrat - auch in seiner Funktion als Eigner der SBB AG - davon aus, dass die SBB vorerst der grösste Anbieter von Güterverkehrsleistungen insbesondere des Systems EWLV bleiben und sich nicht unvermittelt aus dem Güterverkehrsgeschäft zurückziehen." Als Eigner muss man seine Vorstellungen als Ziel formulieren und sich nicht zuhanden der Politik auf Annahmen und Einschätzungen à la "Wir gehen davon aus ..." abstützen. Alarmierend ist für uns schon auch, dass der Bundesrat selber quasi schon das Szenario des Ausstiegs aus dem Güterverkehr anspricht. Zwar nicht kurzfristig, aber über mittlere oder lange Frist erachtet es der Bundesrat offenbar als plausibel. Das zeigt, dass die Abkehr von der Kernaufgabe "Güterverkehr" eben ein Risiko und keine Chance ist. Dieses Risiko wollen und sollen wir nicht eingehen!
Geradezu grotesk ist in meinen Augen die Auflistung der Vorteile dieser Streichung. In der Botschaft steht etwa: "Unklarheiten zwischen den übergeordneten gesetzlichen Zielen und denjenigen in der Leistungsvereinbarung können vermieden werden." Ja, das stimmt. Aber bitte, das ist doch noch lange kein Grund, diese Kernaufgabe einfach zu streichen. Wenn es Unsicherheiten gibt, und die gibt es ganz offensichtlich, dann sind diese im Prozess der Verhandlungen über die Leistungsvereinbarung zu beseitigen, dann sind klare Vorgaben zu machen. Aber das Motto lautet sicher nicht: In der Leistungsvereinbarung ist es schwierig, der Kernaufgabe klare Konturen zu geben, also ändern wir halt das Gesetz, anstatt Hirnenergie in eine konkrete, handhabbare Leistungsvereinbarung zu stecken. [PAGE 508]
Mein Minderheitsantrag zu Artikel 8 des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen macht explizit den Hinweis auf die Leistungsvereinbarung. Ich bitte Sie, auch diese Minderheit bei Artikel 8 zu unterstützen.
Ein zweiter Vorteil der Streichung der Kernaufgabe gemäss Botschaft ist: "Sie" - die SBB AG - "kann sich besser auf die Anforderungen des Marktes ausrichten und die Eigenwirtschaftlichkeit erreichen. Sie ist nicht mehr - wie oft bis anhin - einem Zielkonflikt zwischen einem (über die Leistungsvereinbarungen erfolgten) unklaren Service-public-Auftrag und dem Grundsatz eines eigenwirtschaftlichen Angebots unterworfen." Ja, das stimmt, es besteht ein Spannungsfeld zwischen dem Service-public-Gedanken und dem Anspruch auf Eigenwirtschaftlichkeit. Service public kostet. Eigenwirtschaftlichkeit und Service public sind schon fast per Definition nicht unter einen Hut zu bringen. Da befinden wir uns in der Tat in einem Spannungsfeld. Aber auch da wieder gilt: Statt innovative Lösungen zu suchen, wählt man den Weg des geringsten Widerstandes und streicht den Güterverkehr einfach. Das kann es unseres Erachtens einfach nicht sein.
Die Streichung des Güterverkehrs als Kernaufgabe ist eine Scheinlösung für die teils wirklich zu Recht angesprochenen Probleme. Sie ist überdies fantasielos, wenig innovativ, ja verheerend für den Güterverkehr als Ganzes. Der Marktanteil der Schiene von rund 25 Prozent wäre akut gefährdet - mit verheerenden Folgen: mehr Staus, mehr Lastwagen in den Dörfern, weniger Sicherheit für alle Strassenverkehrsteilnehmer. Es wäre das Gegenteil der Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche - das Gegenteil also von dem, was die Motion, welche ja ursprünglich der Stein des Anstosses für diese Revision war, verlangt hatte. Dort heisst es im beschlossenen Text: "Der Bundesrat schlägt in diesem Rahmen Massnahmen vor, wie der Schienenanteil am Gesamtaufkommen des Güterverkehrs gehalten bzw. vergrössert werden kann und wie Anreize für Innovationen geschaffen werden können." Mit anderen Worten: Wir sollten sicher nicht riskieren, dass wir mangels innovativer Lösungen in eine Rückverlagerung von der Schiene auf die Strasse laufen.
Ich bitte Sie, meine beiden Minderheitsanträge zu unterstützen.