Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-25
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-25
Wortprotokoll
In der Schweiz sind die Gebühren sicher höher als in Deutschland. Aber wir haben auch doppelt so hohe Löhne. Man muss da auch das Verhältnis sehen.
Eine Konzessionsgebühr gilt das Nutzungsrecht an der zugeteilten Frequenz ab. Die Höhe der Gebühr richtet sich deshalb nicht nur an der Frequenzbandbreite, sondern auch am Wettbewerb aus. Bei der Auktion der Mobilfunkkonzessionen, die Sie kennen, hatten die Anbieter genaue Kenntnis davon. Es gibt einerseits die Auktion, bei welcher die Konzession vergeben wird, und andererseits nachher die Gebühr. Das war bekannt, und auch die Höhe der Gebühr war bekannt. Wir können das gerne wieder einmal überprüfen, das tönen wir in der Stellungnahme zur Motion ja an.
In der Gebührenverordnung sind nicht nur die Konzessionsgebühren für den Richtfunk, sondern auch jene für den Satellitenfunk geregelt. Es gibt eine ganze Anwendungspalette von Frequenzen und von damit verbundenen Gebühren. Deshalb ist Ihre davon losgelöste und gezielt nur auf den Mobilfunk ausgerichtete Motion aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt. Wenn schon, muss man auch das Gebührensystem für die anderen zugeteilten Frequenzen und Funkanwendungen überprüfen. Das werden wir mit der Gesamtrevision der Gebührenverordnung tun. Ich kann Ihnen noch nicht genau sagen, wann das kommen wird, aber es ist sicher nicht eine Sache von zehn Jahren; das kann ich Ihnen versichern. Wir müssen auch beim Satellitenfunk schauen - dort sind die Notfallnummern -, und dann haben wir noch andere Veränderungen in petto. Das ist in etwa der Zeitplan. Deshalb muss ich Sie noch ein wenig vertrösten, ohne Gewähr, dass das in den nächsten zwei Jahren erfolgen wird.