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Imoberdorf René · Ständerat · 2014-09-25

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-25

Wortprotokoll

Am 14. Mai 2014 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative "pro Service public" verabschiedet. Mit dieser Botschaft beantragt der Bundesrat, die Volksinitiative Volk und Ständen mit der Empfehlung, die Initiative abzulehnen, zur Abstimmung zu unterbreiten.

Die eidgenössische Volksinitiative "pro Service public" wurde am 30. Mai 2013 mit 104 197 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie fordert, dass der Bund bei der Grundversorgung nicht nach Gewinn strebt, auf die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche verzichtet und keine fiskalischen Interessen verfolgt. Diese Grundsätze sollen auch für jene Unternehmen gelten, die im Bereich Grundversorgung des Bundes einen gesetzlichen Auftrag haben oder vom Bund durch Mehrheitsbeteiligung direkt oder indirekt kontrolliert werden. Gemeint sind damit insbesondere die Post, die Swisscom und die SBB. Zudem sollen die Löhne und Honorare der Mitarbeitenden nicht über jenen in der Bundesverwaltung liegen.

Ihre Kommission hat das Geschäft an der Sitzung vom 12. August 2014 behandelt und dabei eine breitangelegte Anhörung gemacht. Angehört wurden neben dem Initiativkomitee interessierte Kreise wie Städteverband, Gemeindeverband, Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, Gewerbeverband, Gewerkschaftsbund, Economiesuisse, Konsumentenorganisationen und der Preisüberwacher sowie Vertreter bundesnaher Betriebe, nämlich der Swisscom, der SBB, der Post und der SRG.

Ihre Kommission beantragt einstimmig, die Volksinitiative "pro Service public" aus den folgenden wichtigsten Gründen abzulehnen.

Die Bereitstellung der Grundversorgung in der Schweiz funktioniert zur Zufriedenheit des grössten Teils der Bevölkerung. Die Initiative würde einen starken Service public gefährden. Die Initiative will zwar tiefere Preise für die Konsumenten. Wenn aber die Service-public-Unternehmen keine Gewinne mehr erzielen dürfen, werden sie gegenüber den gewinnorientierten privaten Konkurrenzfirmen benachteiligt, und die nötigen finanziellen Mittel für eine flächendeckende, für alle bezahlbare Grundversorgung gingen zurück. Ohne Gewinne können die Unternehmen auch nicht mehr in Innovationen investieren, um neue Produkte zu entwickeln und um Leistungen effizient zu erbringen. Die unternehmerische Freiheit der bundesnahen Unternehmen würde stark eingeschränkt und deren Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit geschwächt.

Die Initiative hätte Einnahmenverluste von 940 Millionen Franken für den Bund und von 280 Millionen Franken für die Kantone zur Folge, also insgesamt einen Einnahmenverlust von 1,22 Milliarden Franken. Das könnte nur mit Steuererhöhungen kompensiert werden, oder man würde einen Leistungsabbau in Kauf nehmen müssen, das zum Beispiel auch bei der Grundversorgung. Zudem müsste der Bund, statt Gewinne etwa von Post oder Swisscom einzunehmen, allfällige Verluste dieser Unternehmen finanzieren.

Die Volksinitiative verbietet dem Bund und den Service-public-Unternehmen jegliche Querfinanzierung im Bereich der Grundversorgung. Damit wäre eine Grundversorgung aller Menschen in unserem Land zum gleichen Tarif gefährdet.

Die Forderung der Initiative, wonach die Löhne und Honorare der Mitarbeitenden der bundesnahen Unternehmen nicht höher als beim Bund sein dürfen, würde nicht nur die Manager treffen, sondern sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen. Die Unternehmen müssten damit ihr Lohngefüge demjenigen des Bundes anpassen. Dies wäre schwierig umzusetzen und könnte sich teilweise negativ auf die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden auswirken. Zudem hätten die Sozialpartner bei ihren Verhandlungen weniger Spielraum für unternehmensspezifische Lösungen im Rahmen ihrer Gesamtarbeitsverträge.

Schliesslich gibt die Initiative vor, das wird insbesondere im Titel suggeriert, sich für die Anliegen der Kunden einzusetzen. Tatsächlich könnte sie aber eine Schwächung des Service public oder sogar Steuererhöhungen zur Folge haben.

Wie der Bundesrat beantragt Ihnen Ihre Kommission, und zwar einstimmig, eine Abstimmungsempfehlung auf Ablehnung der Volksinitiative zu beschliessen.