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Fischer Roland · Nationalrat · 2015-05-05

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2015-05-05

Wortprotokoll

Die Grünliberalen unterstützen hier die Mehrheit und lehnen sämtliche Minderheitsanträge ab. Wir folgen hier eigentlich dem Entwurf des Bundesrates.

Für die Grünliberalen ist es sehr wichtig, dass Militärdienstpflichtige weiterhin wie bisher jederzeit ein Gesuch für den Wechsel in den Zivildienst einreichen können. Wie ein Zusatzbericht, den die Kommission diskutiert hat, zeigt, gibt es keinen Handlungsbedarf, von dieser Regelung abzuweichen, denn die Bestände der Armee sind nicht gefährdet. Wir können also nicht sagen, dass aufgrund der heutigen Regelung, wonach man jederzeit ein Gesuch einreichen kann, die Armee zu wenige Dienstpflichtige hat. Ausserdem geben Varianten oder andere Lösungen, welche den Zeitpunkt der Einreichung des Gesuches zusätzlich einschränken, auch Fragen hinsichtlich der Verfassungsmässigkeit auf.

Herr Fehrs Votum hat fast ein bisschen so getönt, als sei jetzt seine Lösung eine Lösung, mit der man Fehlanreize verhindern könne. Aber dem ist natürlich nicht so. Wenn man nur vor und gerade nach der Rekrutenschule ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst einreichen kann, dann bestehen natürlich die Fehlanreize in Bezug auf vorsorgliche Einreichung oder auf ein Gesuch auf Vorrat weiterhin. Eine Lösung, bei der man objektiv das Recht gewähren kann, das in der Verfassung gegeben ist, nämlich das Recht auf einen Wechsel in den Zivildienst, lässt sich eigentlich nur dadurch realisieren, dass man eben jederzeit ein Gesuch einreichen kann.

In Bezug auf die Minderheitsanträge Allemann unterstützen wir den Bundesrat. Wir haben den Eindruck, dass wir hier mit der Lösung, die der Bundesrat vorschlägt, eine gute und eine administrativ effiziente und einfache Lösung haben. Sie schränkt den Zugang zum Zivildienst nicht ein. Jeder, der anstelle des Militärdienstes Zivildienst leisten will, kann das auch mit der Bundesratslösung tun. Die heutige Möglichkeit, bereits nach dem Orientierungstag der Armee ein Gesuch einzureichen, ist teilweise mit Unsicherheiten und Verwirrungen verbunden. Insbesondere kommt es auch vor, dass man später gar nicht mehr weiss, dass man ein Gesuch eingereicht hat. Auch das gibt es.

Die Lösung, dass man nach der Abklärung der Militärdiensttauglichkeit ein Gesuch einreichen und es nach dem Einführungstag bestätigen kann, ist eine gute Lösung. Der Zivildienst ist ja auch keine einfache Aufgabe, und da ist es sehr wichtig, dass sich der Zivildienstleistende im Bewusstsein dessen, was später auf ihn zukommt, definitiv für den Zivildienst entscheiden kann oder auch nicht.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und die Anträge der Minderheiten abzulehnen.