Schläfli Urs · Nationalrat · 2015-05-05
Schläfli Urs · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2015-05-05
Wortprotokoll
Ich spreche hier auch gleich für die CVP/EVP-Fraktion und auch zum Antrag der Minderheit II (Geissbühler).
Was will nun der Minderheitsantrag I? Artikel 7 Absatz 1 besagt, dass der Zivildiensteinsatz auch im Ausland erfolgen kann, wenn der Zivildienstleistende dazu einwilligt. Das heisst, dass solche Auslandeinsätze im Zivildienst grundsätzlich freiwillig sein sollen. Da sind wir uns noch einig, und wir sind auch einverstanden mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates. In Absatz 2 von Artikel 7 steht nun aber, dass bei Einsätzen zur Bewältigung von Notlagen und Katastrophen im grenznahen Ausland von der Einwilligung des Zivildienstleistenden abgesehen werden kann. Das heisst, dass die Freiwilligkeit nicht mehr gegeben ist.
Es stellt sich nun die Frage, ob die Zivildienstleistenden wirklich für solche Einsätze verpflichtet werden müssen oder sollen. Grundsätzlich denken wir, dass Hilfseinsätze auch im Ausland sinnvoll sein können. Da haben wir nichts dagegen. Humanitäre Hilfe im Ausland hat in der Schweiz Tradition und wird auch dank Hilfsorganisationen oft praktiziert. Wenn nun bei Notlagen und Katastrophen Hilfe von der Schweiz kommen soll, ist sicher nicht der Zivildienst die Ersteinsatzformation. Da kommen andere, für solche Situationen besser ausgerüstete und ausgebildete Organisationen zu Hilfe. Der Zivildienst wird nur bei sehr lang anhaltenden Notlagen in einer späteren Phase eingesetzt. Die zuständigen Behörden haben also genügend Zeit für Vorbereitungsarbeiten und auch für das Aufbieten der personellen Kräfte des Zivildienstes. Und da es sich um Arbeiten im Sinne des Zivildienstes handelt, können auch in kurzer Zeit - davon bin ich überzeugt - genügend Freiwillige für solche Einsätze im Ausland gefunden werden. Es besteht deshalb kein Bedarf zu einer Verpflichtung. Und wenn die Hilfskräfte freiwillig im Einsatz stehen, sind sie auch motivierter und leisten dadurch gute Arbeit. Dies ist bei Personen, welche Sie verpflichten müssten, leider nicht immer der Fall.
Anders als die Minderheit II (Geissbühler), welche die Auslandeinsätze gänzlich verbieten will, sehen wir durchaus eine positive Wirkung solcher Einsätze. Aber aus genannten Gründen müssen sie freiwillig erfolgen.
Sie können nun diesen Antrag meiner Minderheit I durchaus auch als Kompromiss zwischen dem Antrag der Minderheit II (Geissbühler) - sie will wie gesagt gar keine Auslandeinsätze - und der Bundesratsvariante, welche unter gewissen Bedingungen eine Pflicht einführen will, betrachten. Mit dem Antrag der Minderheit I können Auslandeinsätze zur Bewältigung von Notlagen und Katastrophen genauso effizient, aber auch auf der Basis der Freiwilligkeit ausgeführt werden. Und mit der Freiwilligkeit werden sie auch bei den Zivildienstleistenden eine grosse Akzeptanz erfahren, das ist letztlich zielführender.
Wir sind überzeugt, dass solche Einsätze zu unterstützen sind, weil sie für die Betroffenen vor Ort, aber auch für unser Land eine positive Wirkung haben. Wir sind ebenso überzeugt, dass die Freiwilligkeit in der Umsetzung kein Problem darstellen wird.
Ich bitte Sie, hier der Minderheit I (Schläfli) zuzustimmen.