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Humbel Ruth · Nationalrat · 2015-05-05

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2015-05-05

Wortprotokoll

Mit ihrer parlamentarischen Initiative verlangt Nationalrätin Jacqueline Fehr eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes. Rechnungen von Leistungserbringern, die für einen noch zu bestimmenden Zeitraum 5000 Franken übersteigen, sollen in jedem Fall der Krankenversicherung direkt zugestellt und nach dem Prinzip des Tiers payant abgerechnet werden. Zudem sollen die Krankenversicherungen per Gesetz dazu verpflichtet werden, diese Rechnungen prioritär zu behandeln.

Begründet wird diese parlamentarische Initiative damit - Sie haben die Begründung von der Initiantin gehört -, dass hohe Rechnungen für Medikamente oder ärztliche Behandlungen Versicherte in finanzielle Schwierigkeiten bringen können. Zudem sei mit der vermehrten Verlagerung von Leistungen vom stationären in den ambulanten Bereich die Situation für die Betroffenen verschärft worden. Diese Argumentation wird denn auch von der Kommissionsminderheit geteilt, welche die parlamentarische Initiative unterstützt.

Im geltenden Recht gilt grundsätzlich das System des Tiers garant, das heisst, die Rechnungen von Ärzten, Apothekern usw. werden dem Versicherten zugestellt, und dieser reicht diese Rechnungen bei der Krankenkasse zur Rückerstattung ein. Einzig im stationären Spitalbereich ist das System des Tiers payant vorgesehen, das heisst, die Rechnungen des Spitals gehen direkt an die Krankenkassen.

Auch die Kommissionsmehrheit anerkennt, dass in Einzelfällen hohe Arzt- oder Arzneikosten vorfinanziert werden müssen. Wenn die Versicherten die Rechnungen der Leistungserbringer umgehend bei ihrer Krankenkasse einreichen, erhalten sie die Rückerstattung in der Regel fristgerecht [PAGE 693] ausbezahlt und können damit die Rechnung des Leistungserbringers bezahlen. Wenn hohe Rechnungen anstehen, haben die Versicherten zudem die Möglichkeit, den Rückerstattungsanspruch, den sie gegenüber ihrer Krankenkasse haben, direkt dem Leistungserbringer, also beispielsweise dem Arzt, abzutreten. Wenn ein Versicherter dann trotzdem in finanzielle Engpässe geraten könnte, muss eine individuelle Lösung gefunden werden.

Hohe Rechnungen fallen aber insbesondere im Spitalbereich an, wo eben das System des Tiers payant von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist, also alle Rechnungen direkt der Krankenkasse zugestellt werden und auch von dieser bezahlt werden. In der Regel werden auch Rechnungen für ambulante Spitalbehandlungen direkt über die Krankenkasse abgerechnet. Die Frage der Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich hat also keinen Einfluss auf die Rechnungsstellung.

Eine Gesetzesänderung drängt sich nach Ansicht der Kommissionsmehrheit nicht auf, zumal auch die von der Initiantin vorgeschlagene Lösung Probleme in der Umsetzung bringen kann und es bei gewissen Versicherten schon bei Beträgen unter 5000 Franken zu finanziell schwierigen Situationen kommen kann.

Die Kommission hat diese parlamentarische Initiative am 22. Januar 2015 vorberaten und empfiehlt Ihnen mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.