Engler Stefan · Ständerat · 2015-06-15
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-15
Wortprotokoll
Auf einem so hochkomplexen Gebiet wie der Migration gibt es keine einfachen Antworten, auch nicht durch die schweizerische Asylgesetzgebung. Eine gute Asyl- und Migrationspolitik braucht aber Regeln. Faire Regeln bedeuten auch Einschränkungen und Prioritäten, damit diejenigen Schutz finden, die ihn am dringendsten benötigen.
So können wir nicht über die Neustrukturierung des Asylbereichs sprechen, ohne auf die grösseren Migrationsbewegungen nach Europa einzugehen. Im Jahr 2014 haben 625 000 Personen ein Asylgesuch in Europa gestellt. Das waren 40 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Herkunftsländer waren vor allem Syrien und Eritrea, also die Länder, welche auch bei uns an erster Stelle sind. Im Jahr 2014 stellten 23 765 Personen in der Schweiz ein Asylgesuch, und das Staatssekretariat für Migration (SEM) rechnet mit bis zu 30 000 in diesem Jahr. Die Anlandungen in Italien beliefen sich allein im letzten Jahr auf 170 000 Personen; in diesem Jahr sind bereits mehr als 40 000 Personen, vor allem aus Libyen kommend, in Italien eingetroffen. Allein im Mittelmeer sind im letzten Jahr etwa 3500 Personen ertrunken, was inakzeptabel ist und auf jeden Fall verhindert werden muss. Heute ist das Mittelmeer die tödlichste Grenze der Welt. Auf jeden Flüchtling, der es an die europäische Küste schafft, kommen unzählige, die ertrinken. Wie viele es genau sind, werden wir nie wissen.
Es darf nicht hingenommen werden, dass vor unserer Küste Menschen ihr Leben verlieren. Experten gehen davon aus, dass aufgrund der instabilen politischen Lage sowie der Konflikte im Nahen Osten und in Afrika ein weiterer Anstieg der Zahl der Asylgesuche zu erwarten ist. [PAGE 536]
Was ist zu tun? Mit den letzten Revisionen des Asylgesetzes und der Neustrukturierung des Asylwesens, über die wir heute diskutieren, schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Asylverfahren langfristig rasch und fair gestaltet werden. Die Asylpolitik wird nur dann glaubwürdiger, wenn wir mit einer effizienten und strikten Umsetzung des Asylgesetzes dafür sorgen können, dass Personen, die keine Asylgründe geltend machen können, schnell einen definitiven Entscheid erhalten und die Schweiz verlassen. Ob die vorliegende Asylgesetzrevision gelingt, hängt mitunter davon ab, wie konsequent der Vollzug durch die Kantone erfolgt. Damit ermöglichen wir es auch, dass echte Flüchtlinge und Schutzbedürftige aufgenommen werden können. Auch die Missbräuche sind konsequent zu bekämpfen. Dazu müssen die bestehenden Regelungen nur noch besser umgesetzt werden. Gegenüber straffälligen und renitenten Asylsuchenden ist Nachsicht fehl am Platz.
Genügen aber diese Massnahmen angesichts des steigenden Migrationsdrucks, vor allem aus dem Mittleren Osten und Afrika? Nein, denn die Schweiz ist nach wie vor ein attraktives Land. Wir sind den Migrationsbewegungen aus dem Süden stark ausgesetzt. Auch wenn die Zunahme der Asylgesuche in der Schweiz im Vergleich zu Gesamteuropa im letzten Jahr moderater ausfiel - plus 11 Prozent in der Schweiz, plus 35 Prozent in Europa -, müssen wir damit rechnen, dass auch in den folgenden Jahren eine beträchtliche Anzahl von Asylsuchenden zu uns kommen wird.
Wichtig ist überdies, dass wir es nicht mehr nur mit dem Migrationsdruck zu tun haben, sondern dass wir angesichts der Syrien- und Libyen-Krise auch vermehrt mit Terroristen konfrontiert sind, die nach Europa kommen.
Damit komme ich zu einem zentralen Punkt, und darüber besteht wohl Konsens: Nur eine gesamteuropäische Vorgehensweise führt zum Ziel. Deshalb sollte der Bundesrat die von der EU vorgeschlagene Agenda für Migration vom 13. Mai 2015 soweit immer möglich unterstützen. Die darin enthaltenen Schwerpunkte sind Anreize, um die irreguläre Migration zu reduzieren, Menschen zu retten, die Aussengrenzen zu sichern und eine starke gemeinsame Asylpolitik zu betreiben. In diesem Zusammenhang interessiert mich, Frau Bundespräsidentin, was die Schweiz für Vorstellungen hat, welche Anforderungen ein künftiges Verteilsystem erfüllen müsste, und was die Schweiz als eines der Länder, die gemessen an der Einwohnerzahl am meisten Asylsuchende aufnehmen, davon erwarten könnte. Die jeweilige Grösse, die Wirtschaftskraft und die Aufnahmekapazitäten eines Landes sind die in der EU diskutierten Parameter. Wie beurteilen Sie die Wünschbarkeit eines künftigen untereinander abgestimmten Modells der Verteilung, und nach welchen Kriterien müsste Ihnen zufolge diese Verteilung erfolgen?
Dabei ist daran zu erinnern, dass die Schweiz mit 2,68 Asylgesuchen pro 1000 Einwohner im Jahre 2013 nach Schweden und Malta und im Unterschied etwa zu Deutschland mit 1,35, Frankreich mit 1,0, England mit 0,46 und Spanien mit 0,09 zu den Ländern mit den meisten Asylgesuchen gehört.
Im Weiteren glaube ich auch, dass der Bundesrat Italien vermehrt unterstützen müsste, nicht zuletzt, um die Zusammenarbeit im Dublin-System aufrechtzuerhalten. Ohne ein funktionierendes Dublin-System würde die Schweiz mit noch grösseren Problemen konfrontiert, sowohl migrations- wie auch sicherheitspolitisch. Solange keine valable Alternative zum Dublin-System vorhanden ist, muss der Bundesrat in Brüssel auf die Einhaltung dieser Regeln pochen und richtigerweise parallel dazu die Bestrebungen für einen gerechten europäischen Verteilschlüssel unterstützen.
Zusätzlich zu den innenpolitischen Massnahmen wie den vorgeschlagenen Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren und zusätzlich zur vermehrten Kooperation mit der EU im gesamteuropäischen Kontext kommt schliesslich eine weitere Forderung an den Bundesrat: Die Schweiz muss sich in den Herkunftsstaaten der Flüchtlinge wie auch in den Transitstaaten noch mehr engagieren. Nur wenn wir die Ursachen der Migration angehen, kann den Menschen in diesen Ländern geholfen werden und damit die irreguläre Migration bekämpft werden. Wir müssen die Ursachen der Migration bekämpfen, nicht die Migranten. Das heisst, wir müssen unter anderem auf dem Weg von Abkommen über Migrationssteuerung und Partnerschaften noch enger mit diesen Ländern zusammenarbeiten. Die fortdauernde Instabilität, beispielsweise in Libyen, hat dazu geführt, dass der Menschenhandel vortrefflich gedeiht: Er hat sich zu einem Geschäftsmodell entwickelt, mit dem Abermillionen Dollar verdient werden. Diese kriminellen Menschenhändler schlagen Profit aus dem Elend der Menschen und gefährden deren Leben, indem sie sie in völlig morschen Booten auf die gefährliche Reise übers Mittelmeer schicken.
Fluchtursachen bekämpfen heisst aber auch, neue Handelsabkommen genau zu überprüfen, nämlich darauf hin, ob Entwicklungsländer noch weiter an den Rand drängen, indem sie Bauern und Fischern ihre Lebensgrundlagen entziehen.
Das Zwischenfazit lautet deshalb: Ja zur Neustrukturierung des Asylbereichs, Ja zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit der EU, weil die Schweiz die Herausforderungen nicht alleine bewältigen kann, und ein noch grösseres Engagement der Schweiz bezüglich Schutz und Hilfe vor Ort.
Noch kurz fünf Punkte zum Gesetz, wie es uns jetzt vorliegt:
1. Die Nagelprobe, die das Gesetz zu bestehen haben wird, ist, ob es gelingt, innert nützlicher Zeit - und da meine ich drei bis fünf Jahre - die erforderlichen Verfahrenszentren und mit ihnen auch die Unterbringung landesweit und in der geplanten Grösse einzurichten. Von den Kantonen, welche unisono das neue Beschleunigungskonzept unterstützen, muss erwartet werden, dass sie sich diesbezüglich nicht mit der Zuschauerrolle begnügen, sondern sich aktiv und aufeinander abgestimmt dafür engagieren.
2. Das neueingeführte Plangenehmigungsverfahren anstelle des gewöhnlichen Baubewilligungsverfahrens mag wohl die Suche nach geeigneten Standorten für die Verfahrenszentren dadurch vereinfachen, dass die Entscheide besser koordiniert und die Baubewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Solche Plangenehmigungsverfahren kennen wir aus den Bereichen der Eisenbahn, der Nationalstrasse, der Elektrizität und aus anderen Rechtsbereichen, überall dort, wo eine hohe politische Brisanz vorhanden ist und Interessenkonflikte aufeinander abzustimmen sind. Die Kehrseite der Medaille ist, dass die Bewilligungskompetenzen der Gemeinden und der Kantone auf den Bund übergehen. Ich habe mich etwas darüber gewundert, wie leicht die Kantone dafür zu gewinnen waren. Ganz entscheidend wird aber sein, dass durch das Recht der Plangenehmigung die kantonalrechtlichen Vorschriften nicht ausser Kraft gesetzt werden können und die Mitwirkungsrechte der Privaten, der Gemeinden und der Kantone gewährleistet bleiben.
3. Die Kommissionspräsidentin hat die dritte kritische Seite der Vorlage bereits benannt. Es geht um die Frage der Schwankungstauglichkeit, und bei dieser Frage geht es um zusätzliches Personal, das gegebenenfalls rasch rekrutiert werden muss, aber auch um die Unterbringungsmöglichkeiten.
4. Auch die Frage des Rechtsschutzes wird eine der Kernfragen dieser Vorlage sein. Die Frage, inwieweit es gerechtfertigt ist, den Rechtsschutz in allen drei Verfahrensarten - also im beschleunigten Verfahren, im Dublin-Verfahren und im erweiterten Verfahren - zu garantieren, kann man durchaus differenziert beurteilen. Zumindest in den Dublin-Fällen liesse sich mit guten Gründen auch eine andere Lösung finden.
5. Zu guter Letzt ist es mir noch ein Anliegen, auf die Verletzlichkeit der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden kurz zu sprechen zu kommen. Ich halte es für wichtig, dass man sich dieses Problems jetzt erstmals in der Asylgesetzgebung annimmt, weil ich davon überzeugt bin, dass bei diesen Jugendlichen, die die lange Flucht ohne Begleitung auf sich nehmen und dann bei uns landen, den Staat im Vergleich mit anderen Asylsuchenden eine höhere Fürsorgepflicht trifft.
Ich bitte Sie deshalb auch, auf die Vorlage einzutreten. [PAGE 537]