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Föhn Peter · Ständerat · 2015-06-15

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-15

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 24a Absatz 1. Bundesrat und Mehrheit sind hier für eine Kann-Formulierung, und die Minderheit will eine klare zwingende Formulierung: "Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder welche durch ihr Verhalten den Betrieb und die Sicherheit der Zentren des Bundes erheblich stören, werden in besonderen Zentren und zugeteiltem Rayon untergebracht ..."

Die Minderheit will, dass die Sicherheit der Bevölkerung rings um diese Bundeszentren und besonders um die sogenannten besonderen Zentren gewährleistet werden kann. Zunächst hatte ich der Kommission beantragt, dass die renitenten Asylsuchenden in geschlossenen Zentren unterzubringen seien. Ich habe dann darauf verzichtet und bin nach eingehenden gegenteiligen Argumentationen zur Formulierung mit den besonderen Zentren mit zugeteiltem Rayon zurückgegangen; die Kann-Formulierung des Bundesrates ist in Bezug auf die besonderen Zentren genau gleich. So weiss die Bevölkerung, dass man ihr Anliegen betreffend die eigene Sicherheit - eine minimale Anforderung - erfüllt. Zentren in zugeteiltem Rayon können auf die renitenten Flüchtlinge, welche die Sicherheit gefährden und sich nicht an die Ordnung halten, auch einen abschreckenden Effekt haben. Gleichzeitig - davon bin ich überzeugt - erleichtert es die Standortsuche für ebendiese besonderen Zentren, da die Akzeptanz in der betroffenen Bevölkerung zunehmen wird.

So bitte ich Sie dringend, meinem Minderheitsantrag zu Artikel 24a Absatz 1 zuzustimmen.