Engler Stefan · Ständerat · 2015-06-15
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-15
Wortprotokoll
Ich kann mich in der Frage, wie mit den renitenten Asylsuchenden umzugehen ist, den Schlussfolgerungen von Kollega Schwaller zu hundert Prozent anschliessen. Die Glaubwürdigkeit und damit auch die Akzeptanz der ganzen Asylgesetzgebung hängen sehr stark davon ab, wie wir mit den Missbräuchen umgehen und wie wir auch mit Asylsuchenden umgehen, die die Erwartungen, wie man sich in einem Gastland verhält, verletzen.
In der letzten Revision wurden die besonderen Zentren aufgenommen. Die entsprechenden Verordnungen geben Auskunft darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit renitente Asylsuchende in solche speziellen Zentren eingewiesen werden können.
Meine Frage an die Frau Bundespräsidentin lautet: Wie viele Male wurde seither von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, seit wir die neue Gesetzgebung kennen, dass erheblich störende Asylsuchende in besondere Zentren eingewiesen werden?
Es scheint jetzt so, als würde mit der zwingenden Bestimmung ein rigides Regime initiiert. Wir haben es auch in Zukunft mit unbestimmten Rechtsbegriffen zu tun. Wir sprechen in Artikel 24a von der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und darüber, dass jemand "erheblich stören" muss, bevor er in ein solches besonderes Zentrum eingewiesen werden kann. Da besteht immer auch ein Spielraum, um die wirklich auffälligen Personen in solche Zentren zu schicken. Wenn jetzt gesagt wird, es würden damit Tür und Tor geöffnet und es könnten damit grössere Gruppen in solche Zentren geschickt werden, so entspricht das wahrscheinlich nicht der Praxis.
Zum Antrag der Minderheit Minder: Die Kommissionspräsidentin hat es gesagt: Die verletzlichen Personen haben in der Kommission viel zu reden gegeben. Wir waren auch der Meinung, dass Frauen und ältere Leute, vor allem auch unbegleitete Minderjährige einen besonderen Anspruch auf Fürsorge durch den Staat haben. Entsprechend haben wir in Artikel 82 das Anliegen von Kollege Minder aufgenommen.
Wenn ich auch bei Absatz 1 von Artikel 24a der Minderheit folge, so folge ich hingegen bei Absatz 1bis der Mehrheit.