Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-06-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-06-15
Wortprotokoll
Ich nehme zuerst Stellung zum Antrag der Minderheit Föhn zu Absatz 1. Es geht hier darum, dass es Asylsuchende gibt - und die gibt es! -, die sich nicht zu benehmen wissen, die durch ihr Verhalten den ordentlichen Betrieb eines Verfahrenszentrums zum Beispiel erheblich stören. Dazu möchte ich zunächst sagen: Wenn jemand straffällig wird, dann soll diese Person bestraft werden, dann muss man sie nicht in ein besonderes Zentrum geben, sondern dann gehört sie bestraft. Missbräuche müssen bestraft werden. Wer straffällig wird, wird sanktioniert.
Wir haben, vergessen Sie das nicht, auch Möglichkeiten wie die Kürzung der Sozialhilfe. Wir haben die Möglichkeit, bei verwerflichen Handlungen die Asylunwürdigkeit zu erklären. Wir haben die Möglichkeit, Asyl zu widerrufen. Wir haben die Möglichkeit, ein Einreiseverbot zu verhängen. Wir haben die Möglichkeiten der Ein- und Ausgrenzung, der Vorbereitungshaft, der Ausschaffungshaft. Wir haben also ein ganzes Instrumentarium. Und was ich Ihnen auch sagen kann: In der Behandlungsstrategie haben Sie entschieden, dass das Asylgesuch einer Person, die auf diese Art negativ auffällt, sofort behandelt wird, damit sie, wenn sie kein Asyl bekommt, das Land sofort verlassen muss.
Wir haben also eine ganze Palette von Instrumenten, und hinzu kommt jetzt die Möglichkeit, dass man solche Asylsuchende in ein besonderes Zentrum, in ein sogenanntes Renitentenzentrum, schickt. Die Frage ist: Muss man das tun, wenn jemand die Ordnung oder den Betrieb erheblich stört oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet? Muss das Staatssekretariat für Migration das tun und dabei diese Personen auch einem bestimmten Rayon zuteilen?
Herr Ständerat Engler hat es gesagt: Das sind keine präzisen Rechtsbegriffe. Ab wann ist ein Betrieb "erheblich gestört"? Wir sind der Meinung: Man sollte dem Staatssekretariat für Migration diesen Ermessensspielraum einräumen. Denn eine Rayoneingrenzung können die Behörden ohnehin nur befristet aussprechen, und es braucht auf eine Beschwerde hin eine richterliche Überprüfung. Zu meinen, Sie hätten mit solchen Zentren die Probleme gelöst, wäre, glaube ich, etwas übertrieben. Aber selbstverständlich sind auch wir der Meinung, dass es solche Zentren braucht.
Herr Engler, Sie haben gefragt, wie viele Asylsuchende man bis jetzt in solche Zentren gebracht hat. Wir haben noch gar kein solches Zentrum, wir haben noch kein Renitentenzentrum! Ich muss Ihnen sagen: Es ist schon schwierig genug, Verfahrenszentren zu eröffnen. Wenn Sie mir die Gemeinde nennen, die sagt: "Das Renitentenzentrum machen wir bei uns!", lade ich Sie zum Nachtessen ein - auch zu zweit, wenn Sie wollen. Aber es ist eben so, dass es schwierig ist. Und in der Standortplanung, die wir gemeinsam mit den Kantonen machen, haben wir entschieden, dass es schweizweit zwei solche Renitentenzentren geben soll, und zwar mit je 60 Plätzen. Daran sehen Sie ungefähr die Dimension. Wir denken, das ist das, was man braucht. Es sind also nicht Hunderte oder Tausende Plätze. Wenn jeder, der sich entsprechend verhält, sofort in ein solches Zentrum müsste, wie Sie es fordern, dann könnte es sein, dass die zwei Zentren nicht genügen.
Ich möchte Ihnen beliebt machen, den Behörden hier einfach einen Ermessensspielraum zu öffnen; es geht nur darum. Ich meine damit diejenigen Behörden, welche die Zentren leiten; sie können die Fälle ja am besten beurteilen. Es liegt auch in ihrem Interesse, die Möglichkeit zu haben, Personen herauszupicken und zu entscheiden: "So, dieser Störenfried muss jetzt weg, der muss in ein solches Zentrum."
Die Minderheit Minder möchte etwas ganz anderes. Sie möchte auch besondere Zentren für Kinder bzw. für Familien. Ich muss Ihnen sagen: Wir haben jetzt gerade in Zürich die Erfahrung gemacht, dass es, wenn es in einem Zentrum eine gute Altersdurchmischung, eine gute soziale Durchmischung gibt, generell die Situation, das Klima beruhigt und verbessert. Selbstverständlich haben wir für die Frauen und Kinder gesonderte Unterkünfte. Sie müssen sich auch nachts nicht in irgendeinem allgemeinen Trakt bewegen; sie haben gesonderte Unterkünfte. Wenn Sie uns aber zwingen, für diese Personenkategorien auch noch gesonderte Zentren einzurichten, eigene Verfahrenszentren mit Dolmetschern und den ganzen weiteren Möglichkeiten, dann bringen Sie uns in ein Dilemma. Sie wollen Wirtschaftlichkeit, Sie wollen grosse Zentren, Sie wollen, dass es möglichst günstig ist, und Sie wollen dann aber für x Personenkategorien wieder gesonderte Zentren. Ich bringe das nicht zusammen. Die Kantone haben entschieden, dass diese Verfahrenszentren rund 300, 350 Asylsuchenden, glaube ich, Platz bieten müssen. Jetzt fordern Sie für jede Personenkategorie noch ein gesondertes Zentrum. Ich bringe das nicht mehr zusammen.
Für diejenigen, die stören, die auch renitent sind, sollen solche Zentren gebaut werden. Überlassen Sie es aber bitte denjenigen, die die Zentren betreiben, entscheiden zu können, ob eine Person wegmuss; sie werden es machen. Aber zuerst nutzen wir die normalen Zentren. Überlassen Sie es bitte auch den Zentren, der Situation von Familien und besonders Schutzbedürftigen Rechnung zu tragen. Ihre Kommission hat, wie es die Kommissionssprecherin gesagt hat, auch über gesonderte Zentren für unbegleitete Minderjährige diskutiert, und zwar mit der Kindes- und [PAGE 553] Erwachsenenschutzbehörde, die dafür zuständig ist. Sie können noch hundert Kategorien schaffen - dennoch haben wir selbstverständlich die Aufgabe, bei unbegleiteten Minderjährigen dafür zu sorgen, dass sie kindgerecht untergebracht sind, dass sie Schulunterricht bekommen, dass ihre speziellen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Das müssen wir schon heute tun, ohne diese besonderen Zentren, und ich darf Ihnen sagen: Die Kantone sind sich hier ihrer ganz besonderen Verantwortung wirklich bewusst. Wir unterstützen sie auch dabei.
Ich bitte Sie, bleiben Sie beim Konzept "Effizienz, Wirtschaftlichkeit, Menschlichkeit". Ich versichere Ihnen: Diejenigen, die stören, diejenigen, die das Asylverfahren missbrauchen, die müssen bestraft werden, die kommen in ein solches Zentrum. Wir sind uns der Problematik bewusst, aber wir brauchen nicht für jede Personenkategorie ein eigenes Zentrum.
Ich bitte Sie, bei beiden Absätzen die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.