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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-08

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-08

Wortprotokoll

Die Swiss Bullion Corporation AG mit Sitz in Zug vertreibt münzartige Gegenstände: eine Unze Gold und eine Unze Silber mit einem Feingehalt von je 999,9 Tausendsteln. Die Unzen sind mit "Schweizerische Eidgenossenschaft" und der entsprechenden Übersetzung in vier weitere Sprachen, nämlich Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Englisch, beschriftet. Nach Artikel 6 des Bundesgesetzes zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen darf das Wort "Eidgenossenschaft" nicht benutzt werden, wenn damit eine amtliche Beziehung der Eidgenossenschaft zum Benutzer, zum Hersteller oder zum Vertreiber des Erzeugnisses vorgetäuscht wird. Verstösse gegen Bestimmungen des Bundesgesetzes zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen werden nach Artikel 13 dieses Gesetzes unter Strafe gestellt.

Auf Bundesebene wurde keine Ermächtigung zur Benutzung des Wortes "Eidgenossenschaft" erteilt. Dementsprechend erbringt die Swiss Bullion Corporation AG auch keine Gegenleistung für die Nutzung des erwähnten Schriftzuges. Gestützt auf die Anzeigepflicht von Artikel 22a des Bundespersonalgesetzes wurde bei der zuständigen Behörde Strafanzeige erstattet. Die zuständige Behörde ist die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug.