Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-08
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-08
Wortprotokoll
In der Botschaft zur Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" schätzte der Bundesrat die Einnahmen aus der geforderten nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer. Datengrundlage waren Erbschaften und Schenkungen aus den Kantonen Bern, St. Gallen, Waadt und Zürich. Es wurden relativ alte Daten verwendet, da in diesen Daten die Nachlässe noch vollständig erfasst waren. Neuere Daten sind unvollständig, weil die direkten Nachkommen heute in der Regel von der Erbschaftssteuer befreit sind. Diese alten Werte wurden auf das Jahr 2011 hochgerechnet und für die ganze Schweiz beziffert. Mit dieser Methodik erhält man, unter Anwendung des Freibetrags von 2 Millionen Franken und der von der Initiative geforderten Befreiung des Ehegatten und bestimmter juristischer Personen, Einnahmen von etwa 3 Milliarden Franken. In dieser Schätzung nicht berücksichtigt sind die vom Gesetzgeber zu definierenden Erleichterungen für Unternehmen, die das Aufkommen reduzieren werden.
Zu Ihrer ersten Frage: Das Erbschaftsvolumen lässt sich auf verschiedene Arten berechnen. Sowohl das von der Eidgenössischen Steuerverwaltung gewählte Verfahren wie auch dasjenige der Universität Lausanne können geeignet sein, das Einnahmenpotenzial einer Erbschaftssteuer zu berechnen. Im Vergleich zur Studie der Universität Lausanne wurden verhältnismässig alte Daten genutzt, die aber den Vorteil aufweisen, tatsächliche Erbfälle abzubilden, sodass man bei den Berechnungen relativ wenig Annahmen treffen musste.
Zu Ihrer zweiten Frage: Auch mit den von der Universität Lausanne errechneten höheren Erträgen einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer könnten die künftigen Finanzierungsprobleme der AHV nicht gelöst werden. Der Bundesrat will eine dauerhafte und nachhaltige Finanzierung der AHV. Er schlägt dazu im Rahmen der umfassenden Reform Altersvorsorge 2020 unter anderem eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 1,5 Prozentpunkte vor.