Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2015-06-08
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-08
Wortprotokoll
Ich konzentriere mich bei meinen Ausführungen zum EFD erstens auf die Schweizerische Nationalbank, zweitens auf das Eidgenössische Personalamt und drittens auf den automatischen Informationsaustausch nach OECD-Standard.
1. Zur Nationalbank: Bei der Behandlung des Rechenschaftsberichtes der Schweizerischen Nationalbank kam logischerweise auch das Thema Euroschwäche bzw. Frankenstärke zur Sprache. Die Präsidentin des Verwaltungsrates und der Präsident des Direktoriums haben in einer längeren Anhörung ausführlich zu sehr vielen aufgeworfenen Fragen Stellung bezogen. Es war wohl kein Zufall, dass die Nationalbank am Morgen der besagten Sitzung mit der GPK in einer Medienmitteilung bekanntgemacht hatte, die Ausnahmen für die sogenannten Negativzinsen auf den Girokonten der Nationalbank einzuschränken, mit dem Ergebnis, dass die Pensionskasse des Bundes, die Publica, und die Pensionskasse der Nationalbank selber nicht mehr in den Genuss dieser Privilegierung kommen. Damit war eine wichtige Frage zum Voraus bereits beantwortet. Ebenfalls wurde der Präsident des Direktoriums der Nationalbank nach seiner Einschätzung zur Rückzahlungsfähigkeit Griechenlands bei den ablaufenden IWF-Krediten gefragt. Es seien zugegebenermassen sehr komplexe und nicht immer eindeutige Tatbestände, die es gegenseitig abzuwägen gelte, gab er der GPK zu bedenken.
2. Zum Eidgenössischen Personalamt, zum Thema Vertrauensarbeitszeit: Beim Reporting des Personalmanagements der Bundesverwaltung tauchte eine interessante Fragestellung im Zusammenhang mit dem Modell der sogenannten Vertrauensarbeitszeit auf. Gemäss den Ausführungen von Frau Barbara Schaerer, Vorsteherin des Eidgenössischen Personalamtes, bestehen bei dieser Kategorie von Angestellten keine Rechtsansprüche für geleistete Überzeit, auch wenn die Arbeitszeit die Marke von 45 Stunden pro Woche übertrifft. Aufgrund der nicht fixen Kontrolle der Arbeitszeit sei es nämlich gar nicht möglich, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien entsprechend orientiert. Die Mehrleistung werde generell mit 6 Prozent mehr Lohn abgegolten und in Ausnahmefällen könnten statt dieser 6 Prozent mehr Lohn auch zehn Tage zusätzliche Ferien bezogen werden. Das System habe sich gut eingespielt, der Anteil im mittleren Kader liege bei 20 bis 25 Prozent. In ihrem Bericht an den Bundesrat vom 25. November 2011 kommt die GPK aufgrund eines Gutachtens von Herrn Professor Thomas Geiser von der HSG zu einem nicht ganz deckungsgleichen Schluss. Deshalb wird sich die Kommission nochmals mit dieser Thematik befassen.
3. Zum Thema Schweiz und automatischer Informationsaustausch nach OECD-Standard: Die GPK haben sich mit der Vorsteherin des EFD, Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, über die Positionierung der Schweiz betreffend den OECD-Standard beim automatischen Informationsaustausch in Steuersachen unterhalten. Der Bundesrat hat bekanntlich in der Legislaturplanung in den Zielen des Bundesrates 2015, in Band I auf Seite 78 sowie in Band II auf Seite 40, auf dieses Thema ein Hauptaugenmerk gerichtet. Der Rat der OECD, dem die Schweiz angehört, hat am 15. Juli 2014 den globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch genehmigt. Es handelt sich um ein sogenanntes Modellabkommen, welches die Grundlagen für bilaterale Abkommen darstellt. Für die Schweiz sind darin vor allem die folgenden vier Bereiche wichtig, um wie vorgesehen ab 2018 mitzumachen: erstens der Datenschutz; zweitens die Einhaltung des Spezialitätenprinzips; drittens die gleichen Regelungen für alle zur Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigten bei Trusts und anderen Konstrukten; viertens die Reziprozität. Vorher ist selbstverständlich innerstaatlich der normale parlamentarische Prozess eines referendumsfähigen Staatsvertrages zu beschreiten.
Ich kann mich abschliessend dem Dank des Herrn Kommissionspräsidenten an Bundesrat und Verwaltung anschliessen.