Guhl Bernhard · Nationalrat · 2015-06-08
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2015-06-08
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird die kantonale Kompetenz zur Regelung der gewerbsmässigen Gläubigervertretung aufgehoben. Nach neuem Recht - vorausgesetzt, dass diese Vorlage angenommen wird - können sämtliche handlungsfähigen Personen als Vertreter von Parteien im Zwangsvollstreckungsverfahren tätig sein. Damit wird der freie Marktzugang gewährleistet, was aus Sicht der BDP wichtig ist, weil dadurch der Wettbewerb gefördert wird.
In der Schweiz werden jährlich mehr als 2,5 Millionen Betreibungen eingeleitet; das Betreibungsverfahren ist ein Massenverfahren. Indem ein schweizweit einheitlicher Vollstreckungsraum geschaffen wird, in welchem überall die gleichen Regeln gelten, ergibt sich ein erhebliches Einsparpotenzial. Insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen wird die Möglichkeit, sich in allen Kantonen im Rechtsöffnungsverfahren von einem Inkassobüro und nicht mehr zwingend von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, zu spürbaren Kosteneinsparungen führen. Die Vorlage ist also sehr KMU-freundlich.
Die BDP-Fraktion begrüsst daher diese Vorlage und wird für Eintreten stimmen. Ich bitte Sie, in der Detailberatung der Mehrheit zuzustimmen.