Schwander Pirmin · Nationalrat · 2015-06-08
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-08
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens einer sehr knappen Mehrheit der SVP-Fraktion, auf das Geschäft einzutreten. Es geht, wie mehrmals gehört, um die gewerbsmässige Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren. Heute können die Kantone die gewerbsmässige Vertretung der am Zwangsvollstreckungsverfahren Beteiligten regeln.
In unserer Fraktion ging es also um die Frage, ob wir die kantonalen Kompetenzen in diesem sehr engen Bereich belassen wollen oder nicht. Zwei Argumente haben obsiegt. Das erste Argument ist das folgende: Am 12. März 2000 hat das Stimmvolk eine Justizreform beschlossen, und zwar nicht nur knapp, sondern mit 86,4 Prozent Jastimmen. Wir haben seit dem Jahr 2000 den Auftrag, das Zivil- und das Strafprozessrecht zu vereinheitlichen. Wir haben also einen klaren Auftrag mit Blick auf die Vereinheitlichung des Rechts. Das zweite Argument ist, dass wir in der Kommission einen Vorbehalt eingebracht haben; er ist schon mehrmals erwähnt worden. Wir haben die Bestimmung eingefügt, dass die Kantone einer Person aus wichtigen Gründen die gewerbsmässige Vertretung verbieten können. Das stellt eine gewisse Qualitätskontrolle dar.
Diese beiden Argumente bewegen die Mehrheit unserer Fraktion dazu, für Eintreten zu stimmen und der Vorlage zuzustimmen. Ich bitte Sie, uns zu folgen.