Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2015-06-08
Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-08
Wortprotokoll
Ich spreche zum Geschäftsbereich der Bundeskanzlei.
Im Berichtsjahr 2014 hat sich die GPK nur am Rande mit der Bundeskanzlei befasst. Das ist kein schlechtes Signal, es kann so interpretiert werden, dass im Moment keine tiefer greifenden Fragen anstehen.
An der GPK-Sitzung vom 21. Mai 2015 fand im Rahmen der Behandlung des Geschäftsberichtes eine Aussprache mit Bundeskanzlerin Corina Casanova statt. Die Bundeskanzlei gab sich für 2014 drei übergeordnete Ziele: erstens die Umsetzung der Aufträge aus der Revision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, zweitens die effiziente, prozess- und zielgerichtete Aufgabenerfüllung und drittens die zeit- und fachgerechte Umsetzung der strategischen Projekte. Die GPK hat das Reporting zu den Inhalten der einzelnen Punkte positiv zur Kenntnis genommen.
Zur Organisationsverordnung des Gesamtbundesrates: Im Rahmen des bundesrätlichen Auftrages setzte die Bundeskanzlei die Parlamentsbeschlüsse über die Organisationsverordnung für den Bundesrat auf den 1. Januar 2014 um. Es handelt sich dabei für den Bundesrat um eine Premiere, denn während alle Departemente und die Bundeskanzlei bereits über dieses Instrument verfügten, kannte der Bundesrat bis dato kein entsprechendes Regelwerk.
Wie es der Bundesrat gefordert hatte, wurde die neue Verordnung schlank gehalten. Sie regelt Verschiedenes, das bisher nirgends festgeschrieben war, so zum Beispiel die Departementszuteilung, die Schwerpunkte der Aussenpolitik, die Unterschriften und auch die Annahme von Geschenken. Der Bundesrat seinerseits hat daraufhin den Verhaltenskodex für Bundesräte, das sogenannte Aide-Mémoire, einer Totalrevision unterzogen. Darin ist unter anderem die persönliche Stellung der Mitglieder des Bundesrates geregelt sowie der Besuch von Anlässen und der Verhaltenskodex nach dem Ausscheiden aus dem Bundesrat enthalten.
Angepasst wurden auch das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz sowie die Organisationsverordnung für die Bundeskanzlei.
Zum Präsidialdienst und zur Krisenfrüherkennung: Die konzeptionellen Vorbereitungsarbeiten für den Präsidialdienst wurden 2014 abgeschlossen, die Vereinbarungen zur Detachierung des EDA-Diplomaten und seiner Assistentin in die Bundeskanzlei wurden unterzeichnet. Diese Personen sind [PAGE 929] nun in der Bundeskanzlei tätig. Somit ist der Präsidialdienst einsatzbereit. Die Sektion "Krisenmanagement-Ausbildung des Bundes" in der Bundeskanzlei steht seit dem 1. Januar 2014 bereit, um den Krisenstab der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten bzw. andere vom Bundesrat eingesetzte Krisenorgane methodisch zu beraten und Dienstleistungen im Bereich Führungsunterstützung anzubieten.
Zu den Perspektiven 2030: Der Bericht gleichen Namens wurde im Berichtsjahr erstellt. Darin geht es um die wichtigsten Zukunftsfragen für die Schweiz und für den Bund, um Chancen und Risiken im Hinblick auf das Jahr 2030. Der Bericht dient auch als Grundlage für die Legislaturplanung, welche im Januar 2016 dem Parlament unterbreitet wird.
Im Namen der GPK danke ich der Bundeskanzlerin, ihren Kadern und übrigen Mitarbeitenden für ihre qualitativ hochstehende Aufgabenerfüllung im Berichtsjahr und für die Berichterstattung zuhanden des Parlamentes.