Altherr Hans · Ständerat · 2015-06-03
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-03
Wortprotokoll
Die einstimmige Finanzkommission beantragt Ihnen, einen Vorstoss abzuschreiben, den der Bundesrat nicht zur Abschreibung beantragt hat. Es geht um die Motion 05.3470 mit dem Titel "Festlegung und Durchsetzung von Normen und Standards im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien". Die Motion stammt aus dem Jahr 2005. Sie wurde im Jahr 2006 angenommen.
Wenn man den Wortlaut des Vorstosses liest, dann stellt man fest, dass er inhaltlich teilweise erfüllt ist, teilweise eine Daueraufgabe beinhaltet. Nach Ansicht Ihrer Finanzkommission macht es keinen Sinn, alle Jahre zu begründen, weshalb der Vorstoss nicht abgeschrieben werden kann - eben weil es sich um eine Daueraufgabe handelt. Die Finanzkommission des Nationalrates stellt übrigens denselben Antrag, sodass kein Differenzbereinigungsverfahren zu erwarten ist.