Casanova Corina · 2015-06-03
Casanova Corina · Graubünden · 2015-06-03
Wortprotokoll
Die Bundesratssitzungen werden protokolliert, aber zu detaillierte Protokolle sind in unserem System nicht angebracht. Die Grundlagen sind bekannt, der Entscheid ist bekannt. Der Bundesrat muss frei diskutieren können. Es muss möglich sein, in der Sitzung Kompromisse zu schliessen. Der Bundesrat muss ohne Druck von aussen entscheiden können. Das ist Ausfluss des Kollegialprinzips.
Artikel 13 Absatz 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten: "Der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Bundesrates werden durchgehend schriftlich festgehalten ..." In seiner Organisationsverordnung - auch die ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten - hat der Bundesrat dies noch präzisiert. Dort wird auch ausgeführt, was alles zum erweiterten Beschlussprotokoll gehört. Der Bundesrat hat ja dieses erweiterte Beschlussprotokoll - es umfasst nämlich alle Beilagen und alle einzeln diskutierten und verabschiedeten Geschäfte, die vertraulichen Geschäfte, die global behandelten und genehmigten Geschäfte, die Aussprachen, die Berichterstattungen aus den Ausschüssen, Berichterstattungen zur Aussenpolitik und auch die Berichterstattung aus den Departementen und jene zu den Umfragen - im Jahr 2011 eingeführt. Die Beilagen umfassen alle ausgefertigten Bundesratsbeschlüsse zur betreffenden Sitzung, die Beschlussprotokolle und alle Listen von Geschäften des Bundesrates, die Liste der seit der letzten ordentlichen Sitzung im vereinfachten Verfahren gefällten Entscheide und auch jene der Präsidialentscheide.
Es ist gesagt worden, dass festgestellt worden ist, dass nicht alles protokolliert worden sei. Dazu gilt es zu sagen: Seit der neuen Art der Protokollführung ist es sehr wichtig, dass die Protokolle an der nächsten Bundesratssitzung genehmigt werden. Die Mitglieder des Bundesrates können also sagen, was vielleicht nicht richtig wiedergegeben wurde, oder sie können auch etwas angeben, was im Protokoll vielleicht gefehlt hat. In dem Sinne findet auch eine Korrektur statt. Der Bundesrat entscheidet ja aufgrund von schriftlichen Anträgen oder Aussprachepapieren. Das Mitberichtsverfahren gibt den Mitgliedern des Bundesrates und der Bundeskanzlei die Möglichkeit, zu den jeweiligen Geschäften schriftliche Gegenanträge und Stellungnahmen einzureichen.
Bundesratsbeschlüsse halten im Detail fest, was der Bundesrat zu jedem einzelnen Geschäft beschlossen hat. Die Entscheidfindung im Bundesrat ist somit transparent und kann auch nachverfolgt werden. Keine Regierung macht so detaillierte Protokolle. Die Diskussionen werden in keinem Regierungsratszimmer aufgezeichnet.
Bundesratssitzungen sind auch keine Kommissionssitzungen, denn die Kommissionen sind nicht zur Kollegialität verpflichtet, dort gibt es Mehrheits- und Minderheitsmeinungen.
Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde gemäss Artikel 174 der Bundesverfassung. Das heisst, er muss führen können, um zu regieren. Dafür braucht er gewisse Rahmenbedingungen, die es ihm erlauben, frei zu diskutieren und Kompromisse zu schliessen, die zu mehrheitsfähigen Lösungen führen.
Der Bundesrat sagt in seiner Antwort auch, dass die Protokollführung verbessert werden kann. Dazu ist er auch bereit. Doch er ist der Meinung, dass es dafür keine Protokollführer im Bundesratszimmer braucht. Dieses Ziel kann auch ohne Protokollführer erreicht werden.
In diesem Sinne beantragt Ihnen der Bundesrat, Ziffer 1 der Motion anzunehmen und Ziffer 2 abzulehnen.