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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-12-10

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-12-10

Wortprotokoll

Ich bin mit der Beurteilung von Herrn Bürgi grundsätzlich einverstanden. Es ist so, dass ab dem 1. Januar des nächsten Jahres tatsächlich eine neue Epoche beginnt. Die Schwierigkeiten, die vor allem zu Beginn mit der Umsetzung dieser Effizienzvorlage verbunden sind, hat der Bundesrat erkannt. Genau aus diesem Grund wollte er, bevor das Parlament die entsprechenden Kompetenzen als obligatorische Zuständigkeit des Bundes beschloss, eben gerade keine obligatorische Zuständigkeit. Die eine Schwierigkeit ist die Kostenfrage, und die andere ist die Frage, wie dieser Umsetzungsprozess, dieser Transformationsprozess der kantonalen Zuständigkeiten, die zu Bundeszuständigkeiten werden, vor sich gehen soll. Als das Parlament entgegen dem Vorschlag des Bundesrates diese obligatorische Zuständigkeit beim Bund vorgesehen hat, hat es denn auch keine Übergangsbestimmungen beschlossen. Das heisst: Ab dem 1. Januar 2002 ist der Bund zuständig. Wir haben nicht die Möglichkeit, hier einfach nur "halb" zu beginnen, wie das zum Teil aus den Kantonen, zum Teil auch aus dem Parlament gefordert wird. Wir müssen voll beginnen, wir stehen ab dem 1. Januar 2002 bei der Strafverfolgung dieser Delikte voll in der Verantwortung.

Sie haben gesagt, dass wir der Befindlichkeit der Kantone Rechnung tragen sollten. Wir wollen das, und wir haben zum Beispiel in gewissen Arbeitsgruppen sogar den Vorsitz einem Kantonsvertreter überlassen, und zwar nicht zufällig, sondern weil wir uns der Bedeutung dieser Kooperation bewusst sind. Wir wollen sie fördern, und zwar wollen wir sie auf allen Ebenen fördern. Das heisst aber umgekehrt nicht, dass wir seitens des Bundes sämtlichen Forderungen, die die Kantone an den Bund stellen, nachgeben können und nachgeben wollen.

Vielleicht noch zu Punkten, in denen speziell gefordert wurde, dass wir den Kantonen bei den Ausbildungskosten entgegenkommen sollten: Hier steht natürlich insbesondere eine andere Forderung des Parlamentes im Raum, nämlich die Forderung, dass die Kantone längerfristig den Bund dafür entschädigen sollen, dass diese Zuständigkeiten jetzt beim Bund sind, also eine Bundesaufgabe und keine kantonale Aufgabe mehr sind. Hier sehe ich insbesondere die Schwierigkeit, dass man die Entlastungswirkung, die damit verbunden ist, eigentlich nie genau wird "messen" können. Es wird also kaum sinnvoll sein, wenn man in diesem Zusammenhang beginnt, detaillierte Rechnungen anzustellen: Was wäre, wenn man noch die alte Kompetenzordnung hätte? Hier werde ich mich auch dafür einsetzen, dass man dieser Forderung des Parlamentes, insbesondere über die Sharing-Vorlage, die wir jetzt verabschiedet haben, Nachachtung verschafft. Dort soll dem erweiterten Zuständigkeitsbereich des Bundes entsprechend Rechnung getragen werden.

Was die Entschädigung betrifft, sind wir grundsätzlich bereit, in Spezialfällen entsprechende Abgeltungen zu machen. Das will heissen: Wir wollen Regelungen finden für den Fall, dass jemand, kurz bevor er zum Bund kam, eine kostenintensive Spezialausbildung machte. Aber dass man generell zu so genannten Transferzahlungen übergeht, das scheint mir eine Forderung, die von unserer Seite her schwierig zu erfüllen ist. Ich muss Ihnen aber auch sagen, dass diesbezüglich mit den Kantonen noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Die Forderungen der Kantone stehen im Raum, und entsprechend werden hier noch Gespräche stattfinden. Aber aus der Sicht des Bundes und in Beurteilung der Signale, die wir insbesondere aus den Finanzkommissionen bekommen, dürfte es schwierig sein, hier seitens des Bundes wirklich ein Angebot zu machen.

Ich glaube, in diesem Sinne kann ich Ihnen aufzeigen, wie wir es mit den Kantonen sehen. Wir wollen die Kooperation, und zwar auf allen Ebenen, von der politischen Ebene bis hinunter zur Praxis. Dass da halt unterschiedliche Vorstellungen bestehen, dass ein kantonaler Polizeikommandant die Situation anders sieht, wenn er konkret davon betroffen ist, das kann ich sehr gut nachvollziehen. Für uns scheint es gerade z. B. im Fall des Kantons Bern auch eine gewisse Entlastung zu geben, wenn man dann die so genannten Satelliten in anderen Landesteilen einrichten kann. Da werden vielleicht andere Kantone etwas von diesem Druck spüren, wobei wir bisher wirklich eine sehr föderalistische Rekrutierung wahrnehmen konnten, indem eben die Leute aus verschiedensten Kantonen rekrutiert wurden und nicht nur aus dem Kanton Bern oder den Kantonen in der Nähe von Bern. Wir haben effektiv versucht, die Leute aus den verschiedenen Konkordaten zu rekrutieren.

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Schluss der Sitzung um 19.50 Uhr

La séance est levée à 19 h 50

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