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Bürgi Hermann · Ständerat · 2001-12-10

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-10

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung meiner Interpellation. Ich bin im Grundsatz mit der Antwort einverstanden, aber ich wünsche noch zwei, drei kleine Bemerkungen anzubringen.

Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass die Aktualität der von mir gestellten Fragen nach wie vor gegeben ist. Der Bundesrat hat am 30. November beschlossen, die Effizienzvorlage auf den 1. Januar 2002 in Kraft zu setzen. Am 1. Januar 2002 beginnt somit im Bereich der Strafverfolgung eine neue Epoche, ein neues Verhältnis zwischen Bund und Kantonen. Das Ziel meiner Interpellation war es, dieses neue Verhältnis zu hinterfragen. Ich persönlich bin der Auffassung, dass auf die Befindlichkeit - ich sage ausdrücklich: auf die Befindlichkeit - der Kantone Rücksicht zu nehmen ist. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass man dieser Befindlichkeit Rechnung trägt. Aber entscheidend ist, Frau Bundesrätin, dass das auch auf der Ebene der Sachbearbeiter so zum Tragen kommt.

Eine zweite Bemerkung zur Rekrutierung: Es ist ja so, dass der Bund auf erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen sein wird - nicht auf Lehrlinge, sondern auf erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Reservoir für solche erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind praktisch nur die Kantone. Das Zahlenspiel, das in der Antwort angeführt wird, spielt gleichsam meine Fragestellung an die Wand. Deshalb muss ich jetzt noch etwas klarstellen. Es gibt nämlich, so, wie ich informiert bin, in der ganzen schweizerischen Polizeilandschaft für den Bereich Ermittlerinnen und Ermittler, Observantinnen und Observanten - um diese qualifizierten Personen geht es - 1000 bis 1500 Personen. Wenn Sie das Rekrutierungspotenzial des Bundes betrachten - wenn die Rekrutierung auch gestaffelt erfolgt -, dann stellen Sie fest, dass das, was Sie aus den Kantonen "absaugen", natürlich nicht ins Verhältnis zu 15 000 Personen zu stellen ist. Das musste ich doch noch klarstellen. Wenn Sie im Kanton Schaffhausen oder im Kanton Thurgau spezifisch solche Leute abberufen, dann hinterlassen diese dort eine empfindliche Lücke. Das ist eine Tatsache. Ich wollte das einfach klarstellen, damit man sieht, dass das Verhältnis nicht einfach 50 zu 15 000 ist, sondern es ist schon etwas anders.

Eine Bemerkung zur Entlastungswirkung: Der Bundesrat erklärt - diese Auffassung teile ich -, dass die Entlastungswirkung für die Kantone gering sein wird. Ich möchte hier noch einen anderen Aspekt einbringen, damit man in der praktischen Arbeit dann daran denkt.

Es ist nämlich so, dass das durch die wünschenswerte Verstärkung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität auch auf die Kantone durchschlagen wird. Auch auf kantonaler Ebene werden das die Ermittler durch die Verstärkung dieser Aktivitäten zu spüren bekommen. Bei der Entlastungswirkung, von der man gelegentlich spricht, würde ich sehr vorsichtig sein und den Bundesrat unterstützen und sagen: Man darf sich hier gegenüber den Kantonen nicht allzu viel versprechen.

Damit komme ich zum Nächsten: Frau Bundesrätin, der Bund benutzt das Reservoir der Kantone. Das ist richtig; diese Personen werden dort ausgebildet und machen dort ihr Praktikum. Sie haben den Kantonen Kosten verursacht, haben eine Polizeiausbildung von einem oder anderthalb Jahren hinter sich, haben Kurse besucht usw. Deshalb bin ich entschieden der Auffassung, dass es wirklich angebracht ist, wenn man den Kantonen bezüglich dieser Ausbildungskosten auch etwas entgegenkommt.

Zur Schnittstellenproblematik: Man darf sie nicht unterschätzen. Ich glaube es ohne weiteres, wenn der Bundesrat unter Ziffer 4 erklärt, dass die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Organen, auf den Stufen der KKJPD, der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz und der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz bestens sei. Aber das reicht eben nicht, weil sich die Schnittstellenproblematik nicht an der KKJPD zeigt - das weiss ich aus eigener Erfahrung. Vielmehr tritt die Schnittstellenproblematik auf Sachbearbeiterebene auf. Es scheint mir entscheidend zu sein, dass man seitens der Verantwortlichen in den Polizeiorganen des Bundes darauf achtet, dass diese Zusammenarbeit so ist, dass keine Doppelspurigkeiten und keine Schnittstellenprobleme entstehen.

Die Effizienzvorlage soll Erfolg bringen. Mehr Effizienz heisst: Mehr Wirkung in kriminalpolizeilichen Bereichen ist erwünscht. Dabei darf aber kein Sand im Getriebe sein. Sand im Getriebe entsteht dann, wenn die Harmonie, diese Linie zwischen Bund und Kantonen, durch Kleinigkeiten gestört wird. Ich hoffe, dass das vermieden werden kann. Deshalb muss die Umsetzung der Effizienzvorlage im Geiste der Kooperation auf allen Stufen erfolgen. Frau Bundesrätin, ich habe die Botschaft auch so verstanden. Aber ich hoffe, dass [PAGE 943] es nicht bei den Worten bleibt, sondern dass es auf Sachbearbeiterebene auch zu Taten kommt.