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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2015-06-17

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-17

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, auf diese Vorlage nicht einzutreten.

Ich gebe zu, dass ich damals, als Bundesrätin Leuthard die einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips vorantrieb, zu den Skeptikerinnen gehörte - nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern aus europapolitischen, da die einseitige Einführung meines Erachtens damals, so, wie ich das wertete, eine Schwächung der künftigen Verhandlungsposition der Schweiz bedeuten würde. Man muss aber sehen, dass die parlamentarische Initiative die Reziprozität nicht verlangt, darum geht es nicht. Man kann beklagen, dass man das Cassis-de-Dijon-Prinzip einseitig eingeführt hat, aber die parlamentarische Initiative Bourgeois verlangt die Reziprozität nicht, und deshalb ist die fehlende Reziprozität für mich kein stichhaltiges Argument für diese Initiative.

Die Initiative verlangt einzig, dass die Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausgenommen werden. Um diese Forderung zu begründen, wird argumentiert, das Cassis-de-Dijon-Prinzip habe keine Preissenkung bewirkt. Dagegen muss man allerdings einwenden, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip in den letzten Jahren ständig verwässert worden ist: Mit immer neuen Ausnahmen hat man eigentlich verhindert, dass sich das Prinzip entfalten konnte. Und wenn Sie ein Prinzip sozusagen bis zur Unkenntlichkeit verwässern, ist es ein Leichtes zu sagen, es habe den gewünschten Erfolg nicht gebracht, es habe, im Gegenteil, sogar noch mehr Bürokratie gebracht. Es ist ja logisch, dass Sie mehr Bürokratie haben, wenn Sie immer mehr Ausnahmen bewilligen und diese überprüft werden müssen.

Kollege Föhn hat diesbezüglich die Vernehmlassung der Kantone angesprochen. Ich bin der Vernehmlassung des Kantons St. Gallen nachgegangen und habe feststellen müssen, dass es sich um eine Vernehmlassung der Lebensmittelkontrolle handelt, nicht um eine Vernehmlassung der St. Galler Regierung. Die St. Galler Regierung - St. Gallen ist ein Kanton in Grenzlage - ist selbstverständlich für die Beibehaltung des Cassis-de-Dijon-Prinzips.

Und vielleicht noch ein Detail: Neckisch ist, dass die Lebensmittelkontrolle gesagt hat: "Ja, man kann das Prinzip abschaffen, aber bei uns gibt es dadurch keine Einsparungen." Das ist auch etwas Typisches, das man in der Verwaltung immer wieder sieht: "Man könnte eigentlich alles abschaffen, aber uns braucht es immer noch."

Zur Lebensmittelsicherheit: Es wird ja argumentiert, die Lebensmittelsicherheit sei gefährdet. Aber es gibt in der Schweiz eine Sonderregel: Lebensmittel, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, brauchen eine Bewilligung des Bundesamtes für Landwirtschaft.

Zudem bin ich wie der Kommissionspräsident der Auffassung, dass die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land mündig sind. Erstaunlich ist ja, dass sie für etwa 11 Milliarden Franken im Ausland einkaufen, nicht nur Lebensmittel, aber zu einem sehr grossen Teil Lebensmittel. Offensichtlich erachten sie die Lebensmittel, die sie im Ausland einkaufen, als sicher, als tauglich, als gut, wie man das auch immer betrachten möchte.

Gerade die Frage des Einkaufstourismus und die damit verbundenen Massnahmen, die dazu dienen, das Problem der Hochpreisinsel Schweiz zu entschärfen, müssen uns dazu führen, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Ich vertrete hier einen Grenzkanton. Mir haben Geschäftsinhaber, Detailhändler aus dem Kanton geschrieben, die 20 Prozent Umsatzeinbussen haben, während auf der anderen Seite der Grenze, in Konstanz, in Vorarlberg, 15 Prozent Zuwachs zu verzeichnen sind. Natürlich hat das nicht allein mit dem starken Franken zu tun, da gebe ich Kollege Föhn Recht. Beim Einkaufstourismus spielen nicht nur die Währungsdifferenzen eine Rolle, oder diese spielen sogar noch eine etwas untergeordnete Rolle. Es gibt Untersuchungen, die zeigen, dass die Hochpreisinsel Schweiz auch ohne Währungsdifferenzen bestünde. Sie ist das Ergebnis verschiedener Preistreiber auf der Angebots- und der Nachfrageseite. Nebst dem höheren Lohnniveau in der Schweiz - in Österreich beispielsweise beträgt der Durchschnittslohn 2000 Euro im Monat - und auch anderen Kosten wie Mieten oder den Bodenpreisen sind, und das ist jetzt eben wichtig, vor allem Schweizer Spezialvorschriften und staatlich administrierte Preise sowie ständig neu hinzukommende Regulierungen entscheidend für die Preisbildung.

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip ist sicher kein Allheilmittel, aber es hat immerhin einen Prozess zum Abbau von technischen Handelshemmnissen in Gang gesetzt, ohne dass dies nachteilige Effekte auf das Schutzniveau gehabt hätte. Es geht im Kern um vereinfachte Informationspflichten, um vereinfachte Zulassungen. Es geht um die Begünstigung von Parallelimporten, die sich auch im Portemonnaie der Konsumentinnen und Konsumenten auswirken können. Wollen wir hier wirklich zurückbuchstabieren? Wollen wir dem Handel, dem Tourismus und auch der Gastrobranche, die unter der Frankenstärke leiden, tatsächlich sagen, dass wir uns gerade jetzt von vereinfachten Handelsvorschriften und vom Wettbewerb verabschieden wollen? Was sagen wir den Produzenten, die dasselbe Produkt für das Inland und für den Export in die EU [PAGE 611] herstellen? Sie müssten wiederum zwei separate Serien produzieren. Es liegt auf der Hand, dass damit auch erhöhte Kosten verbunden sind.

Es trifft zu, dass die Effekte des Cassis-de-Dijon-Prinzips schwer nachweisbar sind; Kollege Föhn hat den Seco-Bericht angeführt. Ich habe auch eingewendet, dass verschiedene Ausnahmen gemacht wurden, die diese Effekte nicht begünstigt haben. Man muss aber auch sagen: Der Seco-Bericht war nicht ausschlaggebend dafür, dass diese parlamentarische Initiative eingereicht wurde. Der Bundesrat und das Parlament hatten über das Cassis-de-Dijon-Prinzip entschieden, es wurde im Juli 2010 in Kraft gesetzt. Im Dezember 2010 wurde die parlamentarische Initiative eingereicht. Man wusste offenbar sehr schnell, dass das Prinzip nichts bringen würde.

Die Frage, die sich am Schluss stellt, ist, ob wir mehr Wettbewerb oder ob wir mehr Marktschutz wollen, ob es uns mit der Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz Ernst ist oder nicht. Immerhin haben wir hier nach Möglichkeiten gesucht; ich erinnere an unsere Debatte bei der Revision des Kartellgesetzes. Die Mehrheit in diesem Rat, zu der ich nicht gehörte, wollte sogar einen Lieferzwang im Kartellrecht einführen. Wir haben jetzt in der WAK des Ständerates der parlamentarischen Initiative Altherr 14.449 Folge gegeben, obwohl wir nicht wissen, ob diese umsetzbar ist. Wir suchen also nach Mitteln. In einer solchen Situation das, was wir eigentlich bereits eingeführt haben, wieder zu verlassen und hinter uns zu lassen wäre aus meiner Sicht nicht richtig.

Welche Botschaft wollen wir gegenüber künftigen Handelserleichterungen aussenden? Ist die Schweiz ein Land, das auch in Zukunft auf den Abbau von Handelshemmnissen setzt oder eben nicht? Die Botschaft, die hinter unserem heutigen Entscheid steht, ist nicht zu unterschätzen. Die Wirtschaftsteilnehmer, die Konsumentinnen und Konsumenten, die Branchen - also Handel, Tourismus, Gastrobranche -, die unter der Frankenstärke leiden, blicken heute auf uns und werden unseren Entscheid auch entsprechend deuten. Ein Beweis dafür ist eine Medienmitteilung von Swissmem vom 20. Mai 2015; das ist insofern interessant, als Swissmem ja in keiner Art und Weise betroffen ist. Ich habe diese Medienmitteilung gelesen und möchte daraus zitieren: "Hinzu kommt eine weitere Verwässerung des Cassis-de-Dijon-Prinzips durch den Nationalrat. Dieses hat zwar wenig mit der MEM-Industrie zu tun, beweist aber den Unwillen der Grossen Kammer, den Wettbewerb sowie die internationale Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen zu fördern."

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, auf die Vorlage nicht einzutreten.