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Bischof Pirmin · Ständerat · 2015-06-17

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-17

Wortprotokoll

Wir sprechen über die Volksinitiative "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!". Die Volksinitiative wurde am 24. März 2014 mit 115 942 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative der Juso Schweiz verlangt, dass Banken, Versicherungen, Effektenhändler, Fonds usw. nicht in Finanzinstrumente investieren dürfen, welche sich auf Nahrungsmittel beziehen. Ausgenommen von diesem Verbot wären alle Händler und Produzenten von Nahrungsmitteln, welche sich direkt über Derivate absichern. Der Bundesrat hat sich in seiner Botschaft vom 18. Februar 2015 zur Volksinitiative geäussert und beantragt, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Der Ständerat ist Erstrat.

Ihre Kommission hat sich eingehend mit der Initiative beschäftigt. Zu diesem Zweck hat sie Anhörungen von zwei Vertretern der Juso Schweiz, von zwei Vertretern von Economiesuisse, von einem Vertreter der Paul Reinhart AG, die im Baumwollhandel tätig ist, von einem Vertreter der Swiss Trading and Shipping Association und von zwei Vertretern aus der Wissenschaft, Professor Marco Haase und Markus Mugglin, die in dieser Frage gegensätzliche Positionen vertreten haben, vorgenommen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission - das Abstimmungsergebnis lautete 7 zu 4 Stimmen - empfiehlt Ihnen heute, Volk und Ständen die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Mehrheit Ihrer Kommission tut dies im Wesentlichen aus zwei Überlegungen. Ihre Kommission hat sich auf der einen Seite gefragt, ob die Grundüberlegung der Initiantinnen und Initianten stimmt, dass die Spekulation in den hier betroffenen Geschäften dafür verantwortlich ist, dass die Nahrungsmittelpreise teilweise stark ansteigen und stark fluktuieren. Auf der anderen Seite hat sich die Kommission gefragt, welchen Einfluss denn die hier vorgeschlagene Regulierung hätte.

Zur ersten Frage: Die Kommissionsmehrheit ist insbesondere nach den Hearings zur Überzeugung gelangt, dass es - auf den ersten Blick eigentlich überraschenderweise - nicht etwa die Spekulation ist, die in den vergangenen Jahren für Preisanstiege bei Nahrungsmitteln verantwortlich war. Tatsächlich waren auch in den vergangenen Jahren, in den vergangenen zwei Jahrzehnten, erhebliche Schwankungen bei den Preisen von verschiedenen Basisnahrungsmitteln zu beobachten. Diese Preisschwankungen führten in verschiedenen Entwicklungsländern zu erheblichen Existenzproblemen; dessen ist sich auch die Kommissionsmehrheit bewusst. Das Welthungerproblem ist eines der grossen Probleme dieser Welt; den Welthunger zu bekämpfen wäre zweifellos eine der grossen Aufgaben der Weltpolitik, auch der schweizerischen Politik.

Die Kommissionsmehrheit ist aber, wie gesagt, zum Schluss gekommen, dass die Spekulation nicht zu mehr Preisanstiegen und auch nicht zu einer höheren Volatilität der Nahrungsmittelpreise führt. Das heisst im Ergebnis, wenn man mindestens einem Teil der Wissenschaft glaubt, dass die Spekulation in den letzten Jahren sogar die Wirkung hatte, dass die Volatilität der Nahrungsmittelpreise durch die Spekulation eher gesunken ist. Der Einsatz von Derivaten hat dazu geführt, dass die Kurve der Nahrungsmittelpreise geglättet wurde und nicht etwa zusätzliche Spitzen hatte. Aus diesem Grund ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass die Initiantinnen und Initianten von falschen Voraussetzungen ausgehen.

In einem zweiten Schritt ist die Kommission davon ausgegangen, dass die Grundüberlegung der Initiantinnen und Initianten stimmt. In diesem Fall stellt sich die Frage: Hätte denn der neue Verfassungsartikel einen Einfluss auf die betroffenen Weltnahrungsmittelpreise, insbesondere auf die Preise von Basisnahrungsmitteln in Entwicklungsländern? Hier ist die Kommissionsmehrheit zur Auffassung gelangt, dass der Einfluss eines entsprechenden schweizerischen Verfassungsartikels zwar nicht null, aber sehr gering wäre; denn die entsprechenden Nahrungsmittel werden grossmehrheitlich im Ausland gehandelt, nicht in der Schweiz. Die entsprechenden Vorschriften, die der Verfassungsartikel auslösen würde, wären leicht zu umgehen, indem die entsprechenden Firmen ihren Sitz ins Ausland verlegen könnten. In der Schweiz selber sind keine Basismärkte für die entsprechenden Landwirtschaftsprodukte vorhanden; es handelt sich um Produkte, die in der Regel weltweit gehandelt werden.

Umgekehrt ist die Kommissionsmehrheit der folgenden Auffassung: Auch wenn das Ziel, das die Initiantinnen und Initianten verdankenswerterweise zu erreichen wünschen, nicht erreicht wird, so wird durch die Initiative ein im jetzigen Moment für den Wirtschaftsstandort Schweiz falsches Signal gesendet: das Signal, dass in der Schweiz in einem Bereich des Finanzmarktes und des Agrarproduktehandels Restriktionen eingeführt werden, die, soweit es für die Kommission ersichtlich war, sonst nirgends in der Welt in Kraft sind.

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Bekämpfung des Welthungerproblems, soweit die Schweiz hier Einflussmöglichkeiten hat, auf sinnvollere Weise erfolgen kann. Nach unserer Auffassung tut der Bundesrat dies heute eigentlich sehr erfolgreich durch intensive Zusammenarbeit mit den entsprechenden internationalen Organisationen, namentlich der WTO und der FAO. Es ist immerhin zu vermerken, dass diese Organisationen in den letzten Jahrzehnten bei der Bekämpfung des Welthungers Erfolge erzielt haben. Der Hunger ist zwar nicht verschwunden, aber in den letzten zwei Jahrzehnten ist wenigstens die Hungerquote zurückgegangen.

Zusammenfassend beantragt Ihnen die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.