preparatory:AB 186724
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-08
Wortprotokoll
Als das heute geltende Recht geschaffen wurde, als Artikel 27 ins Gesetz aufgenommen wurde, hat man ja auch diskutiert und festgehalten, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln grundsätzlich untersagt ist. Das ist das Prinzip in unserer Gesetzgebung. Man hat dann aber gesagt - und das wird heute bestätigt -, dass es sicher richtig ist, den Versandhandel unter bestimmten Voraussetzungen nicht auszuschliessen, weil er ein Erfolgsmodell darstellt und rege genutzt wird. Der Unterschied ist aber eben, dass es auch bei rezeptfreien Medikamenten, wenn sie in Apotheken oder Drogerien abgegeben werden, eine Fachberatung gibt. Wenn es über das Internet läuft, ist diese Fachberatung nicht vorhanden. Dementsprechend sind wir sicher gut beraten, wenn wir den Grundsatz der Behandlungssicherheit hochhalten und das Rezept eben verlangen.
Nun geht es um eine Auslegung des deutschen Texts. Das heute geltende Gesetz schreibt vor, lieber Kollege Eberle, dass das Rezept, die Verschreibung, vorliegen muss, wenn die Bestellung gemacht wird. Es hat sich in der Praxis aber gezeigt, dass dieses "vorliegt" anders interpretiert wird, als es der Gesetzgeber damals festgehalten hat. Es sind noch Fälle beim Bundesgericht hängig; das Bundesgericht wartet darauf, dass sich das Parlament definitiv klar ausdrückt, was "vorliegt" heisst. Dementsprechend ist es sicher richtig, wenn wir das Vorliegen eben auch in die Sprache fassen, welche unseren Willen ausdrückt: dass eine Verschreibung vor der Bestellung vorliegen muss und nicht, wie es geschehen ist - das wurde in der Kommission auch von den zuständigen Leuten bestätigt -, dass Bestellungen ohne Rezept eingehen können und das Rezept dann durch die Versandapotheke nachgeliefert wird. Das kann sicher nicht der Sinn des Gesetzes sein. Wir wollen nicht den Arzneimittelzugang erleichtern und damit auch die Kosten erhöhen. Wir wollen vielmehr die Besorgung erleichtern. Dementsprechend ist es sicher richtig, dass die Lösung des Nationalrates jetzt auch von uns unterstützt wird. [PAGE 722]