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Eberle Roland · Ständerat · 2015-09-08

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-08

Wortprotokoll

Ich habe in meiner Einleitung gesagt, dass ich bedaure, dass wir diese Diskussion wiederholen müssen. Aber zuhanden von Kollege Graber, Frau Bruderer und Herrn Stöckli: Für rezeptpflichtige Medikamente oder Arzneimittel wird vorgängig ein vom Hausarzt definiertes Rezept an die Versandapotheke übermittelt, und dort wird der Versand ausgelöst. Die Frage der Konstruktion in der Gesetzgebung bzw. des Konstruktionsfehlers, wenn man das so sehen will, liegt darin, dass im Gesetz nicht zwischen rezeptpflichtigen und nichtrezeptpflichtigen Medikamenten unterschieden wird. Das hat man bewusst nicht unterschieden, weil man, mit den Argumenten von Frau Bruderer, gesagt hat, dass man keinen Versandhandel will, der da wild drauflosgeht. Deshalb hat man gesagt, dass die Anforderungen an die OTC-, also an die nichtrezeptpflichtigen Medikamente im Versandhandel verschärft werden, weil man von Kontraindikationen, von Unverträglichkeiten, von allergenen Wirkungen ausging. Das waren so die wesentlichen Argumente. Aber grundsätzlich liegt dort die Crux in der ganzen Geschichte. Vergessen Sie also die rezeptpflichtigen Medikamente: Die werden mit einem Hausarztrezept physisch an die Apotheke versandt, und dann kommt die Distribution über diesen Kanal. Ich bitte den Herrn Bundesrat, das zu bestätigen. Vermutlich ist das das einzige Wort, das hier überhaupt noch gilt: Ich habe nämlich alles bereits in meinem Einleitungsvotum ausgeführt.

Alle rezeptpflichtigen Medikamente werden so über die Versandapotheke versandt. Bei den OTC-Produkten macht das grundsätzlich keinen Sinn. Es steht nicht zur Debatte, aber es macht trotzdem keinen Sinn, wenn ich ein Rezept beschaffen muss, wenn ich eine Bepanthen-Salbe für einen wunden Babypo brauche, die ich via Versandapotheke beschaffen will. Es macht doch keinen Sinn, wenn ich vor der Bestellung ein Rezept einreichen muss, wenn ich ein Mebucaïne-Hustenbonbon kaufen will. Das sind leider Medikamente oder Arzneimittel, die auf dieser OTC-Liste sind, das ist ja okay. Aber grundsätzlich macht es keinen Sinn. Wir haben das aber zugunsten der Sicherheit des Patienten verschärft, und da wehren wir uns ja nicht dagegen. Das ist auch nicht Gegenstand der Differenzbereinigung.

Es ist mir einfach wichtig, dass man diesen Unterschied kennt. Medikamente mit physisch vorhandenen Rezepten, vom Hausarzt verschrieben, werden über den Versandhandel, über die Apotheke zugestellt, und dann folgt die Distribution. Es ist eigentlich eine moderne Distributionsangelegenheit bei all den rezeptpflichtigen Arzneimitteln, das ist so; ich kann das nur noch zehnmal wiederholen. Alles andere macht keinen Sinn.

Wenn wir jetzt hier dem Nationalrat folgen, dann sagen wir tatsächlich: Wenn ich eine Bepanthen-Salbe brauche, dann muss ich zuerst zu meinem Hausarzt, und der muss mir ein Rezept aufschreiben, obwohl sie nicht rezeptpflichtig ist. Ich brauche aber ein Rezept, weil ich das Medikament über den Versandhandel beziehen will. Also bitte sehr, das kann es doch nicht sein! Das kann es doch nicht sein! Ich spreche nicht nur von Bepanthen-Salbe, sondern auch von Sidroga-Tee. Wenn ich nach dieser Sitzung hier einen Beruhigungstee brauche, dann muss ich zuerst zu meinem Hausarzt, und der muss mir ein Rezept ausstellen. Das kann ich der Versandapotheke schicken, und dann bekomme ich diesen Tee. Ich kann aber auch ohne Konsultation in die Apotheke gehen, den Tee vom Gestell nehmen, bezahlen und gehen. Spätestens jetzt sollte eigentlich allen klar sein, dass wir hier dem Nationalrat nicht folgen dürfen.

Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.

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